Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-06-09
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Zurück an den Absender: Im Namen der Minderheit IV bitte ich Sie, die Vorlage AHV 21 an den Bundesrat zurückzuweisen.
Mit der Rückweisung erwartet die Minderheit IV, dass eine Vorlage ausgearbeitet wird, die dem Willen des Volkes entspricht. Die Minderheit erwartet vom Bundesrat, dass eine Botschaft ausgearbeitet wird, die erstens dem Verfassungsauftrag gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung entspricht, zweitens dem Gleichstellungsgesetz entspricht, drittens dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau - dem Cedaw-Abkommen, das die Schweiz 1997 ratifiziert hat - entspricht. Die Minderheit IV möchte eine Botschaft mit dem Inhalt, dass für gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit gesorgt ist.
Dieses Jahr war der Equal Pay Day in der Schweiz am 20.[NB]Februar. Was heisst das? Wenn Männer in der Schweiz am 1. Januar 2021 ihr Gehalt für das ganze Jahr bekämen, so müssten die Frauen bis zum 20. Februar 2021 für das entsprechende Gehalt gratis arbeiten. Denn um so viel verdienen die Frauen weniger für ein Jahr Arbeit. Ist das Gleichstellung?
Die Lohndifferenz ist immer noch bei etwa 20 Prozent und nimmt zurzeit eher zu. Die unerklärte Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern beträgt bekanntlich 7,7 Prozent. Frauen erhalten also aus nicht erklärbaren Gründen in der Schweiz einen um 7,7 Prozent tieferen Lohn als Männer. Aufgrund dieser Diskriminierung fallen auch die Lohnbeiträge der Frauen an die AHV um 7,7 Prozent tiefer aus, als dies eigentlich der Fall sein sollte. Es ist leider eine Tatsache, dass keine systematischen und transparenten Arbeitsplatzbewertungen gemacht werden. Die Care-Berufe und damit typische Frauenberufe werden historisch als weniger qualifiziert eingestuft als Männerberufe. Das geht nicht!
Würde der Gleichstellungsauftrag in der Schweiz umgesetzt, würden die finanziellen Herausforderungen bei der Finanzierung der ersten Säule ganz anders aussehen. Statt die Frauen noch mit einem höheren AHV-Rentenalter sowie eine Übergangsgeneration von Frauen mit einem Almosen abzufertigen, sollte die AHV 21 an die Umsetzung der faktischen Gleichstellung im Lohn- und Anstellungsbereich gekoppelt werden. Allein die Behebung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern würde der AHV jährliche Zusatzeinnahmen von 825 Millionen Franken ermöglichen - 825 Millionen Franken, meine Kolleginnen und Kollegen, dies zeigen Berechnungen von Travail Suisse. Die heutigen Leistungen der AHV sind finanzierbar, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Wir müssen nicht allein auf die Mehrwertsteuer abstellen. Dieser andere Weg soll in diese Reform einfliessen.
Hören wir doch endlich auf mit der Diskriminierung von Frauen. Unterstützen Sie bitte die Minderheit IV.