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Meyer Mattea · Nationalrat · 2021-06-09

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Jede vierte Frau hat im Pensionsalter nur die AHV. Jede zehnte Frau muss direkt nach Erreichen des Pensionsalters Ergänzungsleistungen beziehen, obwohl in der Bundesverfassung steht, dass Renten existenzsichernd sein sollen. Die Medianrente der Frauen liegt unter 3000 Franken. Wir alle wissen, dass man davon nicht leben kann. Kurz: Die Rentensituation von Hunderttausenden von Frauen in diesem Land ist absolut ungenügend. Doch anstatt dass man die Situation endlich verbessert, diskutieren wir heute, zwei Jahre nach dem Frauenstreik, ernsthaft über einen Rentenabbau.

Das Problem für die schlechte Rentensituation von Frauen liegt nicht ausschliesslich in der AHV, sondern insbesondere in der zweiten Säule. Denn in der AHV ist, anders als bei der Pensionskasse, unbezahlte Betreuungs- und Pflegearbeit rentenbildend. Dafür haben Frauen vor über dreissig Jahren jahrzehntelang gekämpft. Seit 1997, seit der letzten erfolgreichen AHV-Revision, werden in der AHV Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet, wenn auch nach wie vor in ungenügendem Mass. Doch dank dieser Anerkennung unbezahlter Arbeit haben Frauen eine nahezu gleich hohe AHV-Rente wie Männer.

Die Situation in der zweiten Säule hingegen ist dramatisch: Fast ein Drittel aller Neurentnerinnen hat keine Pensionskassenrente, und die Rentenunterschiede zwischen den Geschlechtern sind gewaltig. Die mittlere Pensionskassenrente der Frauen, die 2019 pensioniert wurden, beträgt 1160 Franken pro Monat. Bei den Männern sind es 2144 Franken. In frauentypischen Branchen sind Pensionskassenrenten von 500 bis 700 Franken weitverbreitet. Zusammen mit der AHV reicht das nie zum Leben, geschweige denn dafür, das gewohnte Leben weiterzuführen, wie es eigentlich vorgesehen wäre. Die Gründe dafür sind vielfältig: Teilzeitarbeit, Lohnungleichheit - wir haben es vorhin gehört -, Erwerbsunterbrüche, fehlende Anerkennung der unbezahlten Arbeit in der zweiten Säule.

Nimmt der Umfang der bestehenden Rentenlücke bei den Frauen im gleichen Tempo ab wie in den letzten fünf Jahren, so wird diese Lücke zwischen den Geschlechtern im Jahr 2100 überwunden sein. Hinzu kommt: Die Pensionskassenrenten sind seit zehn Jahren im Sinkflug! Die Situation ist dramatisch - umso absurder, dass wir heute einen Rentenabbau diskutieren!

Bei der AHV, da drücken Sie aufs Tempo, auf Kosten der Frauen, obwohl seit diesem Jahr 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV fliessen, was der AHV Luft verschafft, und obwohl konkrete Finanzierungsmöglichkeiten für die AHV auf dem Tisch liegen, wie z. B. die Negativzinsen der SNB.

Dass wir eine anständige Rente haben, ist kein Naturgesetz, sondern einzig und alleine eine Frage des politischen Willens. Ihr Wille zählt! Wir haben die Möglichkeiten, wir haben die Macht, das zu entscheiden, und leider entscheiden Sie sich immer wieder dagegen. [PAGE 1175]

Gleichzeitig schieben Sie nämlich die dringend notwendige Reform der zweiten Säule auf die lange Bank. Hier liegt ein Kompromiss der Sozialpartner vor, ein Kompromiss, der endlich die Situation der Frauen, der Teilzeitarbeitenden und der Menschen mit tiefem Einkommen verbessert.

Deshalb beantrage ich Ihnen mit diesem Rückweisungsantrag, die Prioritäten richtig zu setzen, nämlich zuerst die zweite Säule dahingehend zu reformieren, dass es für Tieflöhnerinnen und Tieflöhner und für Menschen in Teilzeitarbeit endlich Verbesserungen gibt, und danach die AHV-Reform in diesem Rat zu diskutieren.

Was es jetzt braucht, sind Rentenleistungen, die zum Leben reichen. Was es jetzt braucht, ist eine Altersvorsorge für die Zukunft.

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