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AB 283788

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Ich begründe gerne noch den Antrag der Minderheit III, mit dem wir einen weiteren Finanzierungsvorschlag unterbreiten, nämlich die Erhöhung des Bundesbeitrages.

Wir haben eigentlich eine wunderbar finanzierte AHV, die jetzt während der Babyboomer-Jahrgänge eine Zusatzfinanzierung braucht. Es muss dafür aber nicht das System infrage gestellt werden. Wir haben einerseits Arbeitgebendenbeiträge und Arbeitnehmendenbeiträge bei - was fair und stabil ist - einem immer gleichen Prozentsatz von 4,35, einem sehr tiefen Beitrag; dies, weil wir, das ist das Schöne, insgesamt ein gutes Wirtschaftswachstum und auch eine gute Produktivitätssteigerung hatten. Deshalb brauchte es derart lange keine Beitragserhöhungen. Auf der anderen Seite haben wir Bundesbeiträge. Auch hier haben unsere Kollegen - damals waren es die Herren - 1947 eine gute Idee kreiert, die auch vom Volk getragen wurde. In weiser Voraussicht steht nämlich im AHV-Gesetz, der Bundesbeitrag könne bis 50 Prozent betragen. Zurzeit sind wir bei rund 20 Prozent, sprich: Wir haben wirklich noch viel Raum, den wir füllen könnten.

Wir könnten also, statt einen Abbau in der AHV vorzunehmen, das Gesetz umsetzen und die Lücke mit Bundesbeiträgen schliessen. Damit hätten wir wenigstens einen Teil umgesetzt, nach wie vor aber nicht die Existenzsicherung, wie sie in der Verfassung steht, und ebenfalls nicht den gewohnten Lebensstandard für alle. Es ist eine politische Frage, nicht eine Geldfrage. Es ist die Frage, ob wir eine würdige Rente für alle wollen oder nur für Gutverdienende. Für uns Grüne ist es sehr klar: Wir wollen Ersteres und damit eine würdige Rente für alle.

Die Rentenlücken für Frauen sind leider eine bittere Realität: Tiefe Löhne, Teilzeit- und unbezahlte Arbeit generieren am Schluss eine skandalös schlechte Rentensituation. Faktisch sind Frauen wegen zu tiefer Renten immer noch von Männern abhängig. Deshalb war eine der Hauptforderungen des Frauenstreiks eine bessere Altersabsicherung. Denn die heutige Lohndiskriminierung wirkt sich nachher in der Rente noch stärker aus. Wir wollen nicht bis 2100 warten, bis die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern endlich auch bei der Rente erreicht ist. Es braucht rasche Verbesserungen statt Kürzungen, wie die Vorlage AHV 21 sie vorsieht.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit III, die Vorlage zurückzuweisen und dem Bundesrat in Auftrag zu geben, eine Variante mit einem höheren Bundesbeitrag auszuarbeiten; erstens, um das Loch in der AHV zu füllen, und zweitens, um den Verfassungsauftrag der existenzsichernden Renten umzusetzen. Drittens soll die AHV in Zukunft eine Weiterführung des gewohnten Lebens ermöglichen, und somit soll bei der Pensionskasse zurückgefahren werden.

Wir bitten Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit III anzunehmen.