AB 283791
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit II möchte ich endlich den schon lange bestehenden Verfassungsauftrag umsetzen, nämlich in der ersten Säule die Existenzsicherung angemessen zu decken.
In der Bundesverfassung haben wir eigentlich einen sehr guten Auftrag, der sagt: Die erste Säule soll der Existenzsicherung dienen, und mit der zweiten Säule sollen wir das gewohnte Leben weiterführen können. Das ist nur leider längst nicht umgesetzt, weder in der ersten noch in der zweiten Säule, denn die Altersvorsorge ist abhängig vom Einkommen und vom Vermögen. Ich nehme an, das wissen Sie: Diese sind auch in der Schweiz sehr ungleich verteilt. Es ist eine Mär, zu behaupten, wir hätten nur reiche Rentner und Rentnerinnen, denn gerade einer Minderheit ist es vergönnt, das gewohnte Leben weiterzuführen. Nur gerade 35 Prozent der Männer [PAGE 1174] und 18 Prozent der Frauen können drei Säulen bedienen. 44 Prozent der Männer und gerade mal ein Drittel der Frauen haben Guthaben in der ersten und zweiten Säule. Noch 13 Prozent der Männer, aber über ein Drittel der Frauen haben nur Guthaben in der ersten Säule. Über 330[NB]000 Menschen müssen Ergänzungsleistungen beziehen - sprich: Sie leben unter dem Existenzminimum.
Der Grund für die gute AHV ist: Sie dient wirklich allen, auch jenen, die nicht erwerbstätig sind. Die Pensionskasse hingegen verfügt nur über Erwerbsabgaben und enthält dazu einen hohen Koordinationsabzug, der Tieflöhner und Tieflöhnerinnen und viele Frauen aussen vor lässt - Frauen, die oft Familien- und daneben Teilzeitarbeit leisten und erst noch mit tieferen Löhnen bedient werden.
Die AHV ist eigentlich sehr gut ausfinanziert. Das sehen wir daran, dass wir über 45 Jahre keine Erhöhung der Beiträge leisten mussten, obwohl wir nun doppelt so viele Rentner und Rentnerinnen haben. Das ist so wegen des guten Wirtschaftswachstums und wegen des Produktivitätsfortschritts, wegen der guten Lohnentwicklung insgesamt und weil die gesamte Lohnsumme in den AHV-Topf fliesst, auch Millionensaläre und Boni. Alle zahlen 4,35 Prozent ein. Zudem profitieren wir von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV, das ist ein grosses Plus in der ersten Säule und so nicht in der Pensionskasse vorhanden.
Am Schluss resultiert eine Maximalrente von knapp 2400 Franken, das aber nur nach 44 Jahren Arbeit und bei immer 86[NB]000 Franken Lohn pro Jahr. Wer hat das schon? Nur die Gutverdienenden. Aber nicht einmal die Maximalrente ist angemessen existenzsichernd, deshalb darf es nicht das Ziel sein, die AHV zu schwächen, sondern es muss das Ziel sein, sie zu stärken und endlich das Verfassungsziel der Existenzsicherung umzusetzen. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht des Geldes.
Die Hierarchie müsste klar sein: Erstens haben alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, eine würdige Rente verdient. Zweitens kommt die Finanzierung: Die Grünen haben auch Finanzierungsvorschläge gemacht - damit hätten wir das Geld, wenn wir wollten. Eine existenzsichernde AHV würde zudem andere Kassen entlasten. Die Ergänzungsleistungen würden obsolet, und die Beiträge in die Pensionskasse könnten gesenkt werden.
Bitte unterstützen Sie deshalb die Minderheit II, damit wir endlich, gemäss unserer Verfassung, existenzsichernde Altersrenten haben.