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Stark Jakob · Ständerat · 2021-06-09

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, noch kurz auf den Brief der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren einzugehen; Kollege Juillard hat schon darüber gesprochen.

Wenn ich diesen Brief lese, dann habe ich schon meine Zweifel, ob jetzt diese Angelegenheit heute in das Gesetz geschrieben werden soll. Ich kann Ihnen daraus vorlesen: "Die Erfahrungen mit den bisherigen Programmen bestätigen, dass bei erwachsenen Resettlement-Flüchtlingen, gerade wegen ihrer grossen Vulnerabilität, ein erhöhter Bedarf an Begleitung und vor allem Betreuung in der Schweiz besteht. Ihre Integrationsperspektiven sind oft weniger gut als jene anderer Flüchtlinge." Dann kommen die Konferenzen zum Schluss: "Die Präsidien der beiden Konferenzen stellen sich nicht grundsätzlich gegen eine Erhöhung des Resettlement-Kontingents. Doch aus Sicht der beiden Konferenzen wäre eine derart markante Erhöhung des Kontingents auf 2800 Personen zwingend an eine bessere Finanzierungsregelung zu knüpfen."

Wenn ich vorhin noch die Diskussion über den Inhalt des Mehrheits- und des Minderheitsantrages gehört habe, dann möchte ich Ihnen eigentlich beliebt machen, dass die Bundesratsfassung bestehen bleibt. Der Bundesrat soll das in seiner Verantwortung, die er in der Vergangenheit immer wahrgenommen hat, auch mit den Kantonen besprechen, er soll die Finanzierung entsprechend aufgleisen und dann entscheiden.

Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, bei der Bundesratsfassung zu bleiben und, wenn das nicht geht, selbstverständlich bei der Mehrheit. Was die Minderheit mit bis zu 4000 Personen betrifft, entnehmen Sie dem Brief der beiden Konferenzen, dass schon 2800 Personen enorm viel sind. Es ist natürlich immer eine Frage des Zeitraums. Mit 4000 stossen Sie aber die Kantone vor den Kopf.