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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-06-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-09

Wortprotokoll

Mit der Motion Heer sollen die Grundlagen der Verteilung der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erzielten Gewinne zwischen Bund und Kantonen so geändert werden, dass die von der SNB erhobenen Negativzinsen vollumfänglich und zulasten des Bundesanteils am SNB-Gewinn in die AHV fliessen.

Als Begründung wird angegeben, dass die Negativzinsen eine erhebliche Belastung für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV und die Pensionskassen, seien und die Einzahlerinnen und Einzahler eine tiefere Verzinsung des Kapitals bekämen. Der Bund profitiere hingegen von der Negativzinspolitik der SNB, indem er faktisch keine Schuldzinsen zahle respektive sogar ein Zinsüberschuss auf neuen Bundesobligationen erwirkt werde. Der Bund sei damit ein Profiteur auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der Rentnerinnen und Rentner. Die Einkommen der SNB aus Negativzinsen sollen deshalb bei den kommenden Verteilungen der SNB-Gewinne in die AHV umverteilt werden, damit diese beim Volk ankommen. Der Schlüssel der Gewinnverteilung - zwei Drittel für die Kantone und ein Drittel für den Bund - soll so belassen werden, jedoch sollen die Negativzinsen über die Jahre zulasten des Bundesanteils in die AHV umverteilt werden. Mit dieser Massnahme sollen andere, unerfreuliche Massnahmen vermieden werden.

In seiner ablehnenden Stellungnahme berechnete der Bundesrat die Negativzinsen für die Jahre 2015 bis 2018 auf 6,7 Milliarden Franken. Aktuell dürfte der Ertrag aus den Negativzinsen bei unter 2 Milliarden Franken pro Jahr liegen, weil die SNB inzwischen den Freibetrag der Banken angepasst hat. Es könnte auch sein, dass dieses geldpolitische Instrument nicht mehr notwendig ist und der Ertrag völlig entfällt. Weiter lässt die Motion offen, ob nur die Negativzinsen des laufenden oder auch jene der Vorjahre der AHV zu überweisen wären. Ebenfalls offen lässt sie, ob der gesamte Betrag oder nur ein Teil davon zu überweisen wäre.

Die AHV braucht eine stabile Finanzierung und nachhaltige Einnahmen. Da sich die Erhebung der Negativzinsen nach den geldpolitischen Erfordernissen richtet, könnten allfällige Zahlungen des Bundes im Umfang der Negativzinsen aber nur vorübergehend erfolgen. Eine nachhaltige Sanierung der AHV könnte damit nicht erzielt werden, zumal deren jährliches Defizit im Jahr 2030 bei 7,5 Milliarden Franken liegen dürfte.

De facto würde die Bundesfinanzierung der AHV durch die Motion temporär weiter ausgebaut. Dies ist nicht angemessen, da der Bund bereits eine stark zunehmende Belastung schultert. So ist der Bundesbeitrag an die AHV und an das Wachstum ihrer Ausgaben gebunden und steigt in den kommenden Jahren um real 3 Prozent pro Jahr, wogegen das geschätzte Einnahmenwachstum des Bundes nur 1,7 Prozent beträgt. Aktuell trägt die Bundeskasse bereits über 25 Prozent zur Finanzierung der AHV bei; dieser Beitrag dürfte künftig noch weiter steigen.

Der Nationalrat nahm die Motion am 17. Juni 2020 mit 108 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Am selben Tag stimmte unser Schwesterrat mit 95 zu 91 Stimmen einer Motion zu, wonach "der Anteil des Bundes an den zusätzlichen Ausschüttungen sowie an der ordentlichen Ausschüttung vollumfänglich zum Abbau der Corona-Schulden zu verwenden sei. Dies hat so lange zu erfolgen, bis die Bundesschulden wieder auf dem Stand vor der Corona-Krise liegen."

Parallel zur heute zu behandelnden Motion hatte Ihre Kommission eine parlamentarische Initiative der WAK-N mit folgendem Wortlaut zu beraten: "Die Erträge der Schweizerischen Nationalbank aus Negativzinsen sind gesondert zu erfassen, nicht dem Reingewinn zuzuschlagen und stattdessen ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zuzuweisen. Die Überweisung an die AHV erfolgt jeweils nach Veröffentlichung des Jahresergebnisses der Schweizerischen Nationalbank." Für die Erfüllung dieser parlamentarischen Initiative müsste höchstwahrscheinlich eine Verfassungsänderung angestrebt werden, weil es einer anderen Rechnungslegung der SNB bedürfte und der Reingewinn der SNB um diese Negativzinsen reduziert würde. Die Ausschüttung an Bund und Kantone wäre davon betroffen. Ihre Kommission hat deshalb dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben, und zwar mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die gewaltige Ausdehnung der Bilanz der SNB und die hohen Gewinne geben seit einigen Jahren Anlass zu Diskussionen. Als Folge wurden zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht, wie die vorgängig genannten Beispiele zeigen. Es sind parlamentarische Vorstösse, die sich zum Teil widersprechen oder den gleichen Betrag mehrfach verwenden möchten. Aber nicht nur das Parlament ist tätig gewesen, auch der Bundesrat war tätig. Er hat eine Aktualisierung der Gewinnausschüttungsvereinbarung vorgenommen. Sie datiert vom 29. Januar 2021. Sie begrenzt die Ausschüttung auf 6 Milliarden Franken pro Jahr. Sie setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 2 Milliarden Franken, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Milliarden vorhanden ist. Weiter sind vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde Franken vorgesehen. Diese werden vorgenommen, wenn der Bilanzgewinn 10, 20, 30 respektive 40 Milliarden erreicht. Der Bundesrat geht davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren 6 Milliarden Franken jährlich ausgeschüttet werden. Er hat diese Erträge schon in seine Finanzplanung aufgenommen. [PAGE 547]

Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Motion ab, und zwar aus folgenden Gründen: Die AHV ist nicht direkt von den Negativzinsen betroffen, denn die Guthaben des Ausgleichsfonds AHV/EO/IV bei der SNB sind von der Erhebung der Negativzinsen ausgenommen. Weiter braucht die AHV eine permanente und nachhaltige Finanzierung. Als geldpolitisches Instrument der SNB sind die Negativzinsen nicht geeignet. Zur langfristigen Stabilisierung der AHV bedarf es struktureller Reformen und nicht einer unstetigen Einnahmequelle, die jährlich unterschiedlich ausfallen kann und zudem nur so lange besteht, wie die Negativzinspolitik betrieben wird.

Eine diesbezügliche Zweckbindung würde zudem einen Druck auf die SNB auslösen, dass die Gewinne auch tatsächlich anfallen. Die Erwartungshaltung könnte die Unabhängigkeit der SNB einschränken. Die Kommissionsmehrheit befürchtet somit, dass mit der zweckgebundenen Verwendung der Negativzinserträge für die AHV auch Erwartungen an solche Erträge geschürt werden. Dies betrachtet die Kommission als einen Eingriff in die unabhängige, erfolgreiche Geldpolitik der SNB.

Weiter würde sich der finanzpolitische Spielraum des Bundes verengen. Sollte der Bundesanteil der ausgeschütteten Gewinne zweckgebunden für die AHV eingesetzt werden, so müsste der Betrag bei den allgemeinen Ausgaben eingespart werden, welche eben heute zum Teil mittels der ausgeschütteten Gewinne der SNB finanziert werden. Die zweckgebundenen Ausgaben des Bundes würden weiter steigen, und der finanzielle Spielraum des Parlamentes würde damit weiter abnehmen.

Die Kommissionsminderheit beantragt, die Motion anzunehmen, da die Sozialwerke aufgrund der lange andauernden Phase der Negativzinse belastet würden. Gerade für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sei das eine sehr grosse Herausforderung. Wenn die Einnahmen aus den Negativzinsen in die AHV als wichtigstes Sozialwerk fliessen würden, könnten sie jedoch an die gesamte Bevölkerung zurückverteilt werden.

Die Kommissionsminderheit weist weiter darauf hin, dass bereits unterschiedliche Quellen zur Finanzierung der AHV eingesetzt werden, etwa die Spielbankengewinne. Zudem gibt sie im Hinblick auf die Unabhängigkeit der SNB zu bedenken, dass auch der Schlüssel zur Verteilung der ausgeschütteten Gewinne an Bund und Kantone sowie die Höhe der Gewinnausschüttungen Gegenstand politischer Verhandlungen sind.

Namens der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, die Motion abzulehnen. Die Kommission fällte ihren Entscheid mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.