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Müller Damian · Ständerat · 2021-06-09

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Ich nehme es vorweg: Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion Heer abzulehnen, und das zur Hauptsache aus drei Gründen. Ich betone: Ich sage diese Gründe nicht schulmeisterlich. Ich bin auch nicht Teil der Babyboom-Generation, ich wurde gerade danach geboren. Aber nun zu diesen drei Punkten:

Erstens haben wir in der AHV ein strukturelles Problem zu lösen. Demografiebedingt wächst nämlich die Finanzierungslücke von Jahr zu Jahr und erreicht 2030 bereits 4 bis 5 Milliarden Franken. Innerhalb von fünf Jahren, bis 2035, wird sich diese gigantische jährliche Lücke gleich nochmals auf 8 bis vielleicht 10 Milliarden Franken verdoppeln. Ein strukturelles Problem kann nur mit strukturellen Massnahmen gelöst werden. Wir stehen kurz davor, nun mit der AHV 21 wenigstens einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung zu tun.

Zweitens stellt die Motion fast mehr Fragen, als sie beantwortet. Dies lässt sich ohne Weiteres aus der Antwort des Bundesrates schliessen.

Drittens würden wir - und das ist für mich entscheidend - auf gefährliche Art und Weise beginnen, die Stabilitätspolitik der Schweizerischen Nationalbank mit der Sozialpolitik zu vermischen, wenn wir der Motion folgen würden. So würden wir wesentlich und willentlich gegen die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank verstossen. Das kann nicht gutgehen. Zudem hat sich die SGK-S, Sie erinnern sich, und meine beiden Vorredner wissen es ganz genau, bereits im August 2020 sehr intensiv und mit einer breiten Anhörung über die Folgen der Negativzinspolitik für die Sozialwerke informieren lassen.

Ganz unrecht hat Nationalrat Heer allerdings nicht, wenn er kritisiert, dass die Bundeskasse die Gewinne infolge der Negativzinspolitik einstreiche, um sie für andere Zwecke zu verwenden, statt sie dem Volk zurückzugeben. Der Bund sei damit praktisch der Profiteur zulasten der arbeitnehmenden [PAGE 549] Bevölkerung. Geirrt hat sich aber Kollege Heer in der Säule und im Umfang. Aufgrund der privilegierten Behandlung des AHV-Fonds durch die Schweizerische Nationalbank verliert die AHV im Vergleich zur zweiten Säule praktisch kein Geld wegen der Negativzinsen, ganz im Gegenteil. Auf dem Guthaben der beruflichen Vorsorge realisiert die SNB tatsächlich seit 2015 einen zuordenbaren Gewinn im Umfang von rund einer halben Milliarde Franken pro Jahr. Es sind inzwischen mehr als 3 Milliarden Franken, die in Form höherer Gewinne an den Bund mitabgeliefert wurden. Dieser führt diesen Anteil fälschlicherweise der allgemeinen Bundeskasse zu, statt ihn den Beitragszahlern, also den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zurückzuerstatten.

Das Problem ist erkannt, nämlich mit meiner Motion 20.3670, "Gewinne aus den Negativzinsen in der beruflichen Vorsorge gehören den Versicherten". Unser Plenum erachtet den Lösungsvorschlag, wonach diese klar zuordenbaren Gewinne nicht für die allgemeine Bundeskasse, sondern als temporäre Finanzierungsquelle für die ebenso temporäre Finanzierung der Übergangsgeneration in der BVG-Revision zu verwenden seien, als mögliche - ich betone: als mögliche - Brücke für eine mehrheitsfähige Lösung. Deshalb überwies das Plenum die Motion der zuständigen Kommission zur Vorprüfung. Dort werden wir uns konkret damit befassen, sobald wir mit der Beratung der BVG-Botschaft am Zug sind.

Auf diese Art könnten wir zu gegebener Zeit einen klar begründeten, aber einfachen Mechanismus definieren, um diesen Gewinnanteil richtigerweise allen Beitragszahlern in der beruflichen Vorsorge, also Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, zurückzuerstatten. Dies geschieht dann notabene unter Wahrung der vollständigen Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Denn es geht einzig darum, auf Stufe Bund diesen direkt zuordenbaren Gewinnanteil auch an den richtigen Ort zu leiten, nämlich zu den Beitragszahlenden der beruflichen Vorsorge, aber dies nur im nachweisbar berechtigten Umfang. Ich bin mir sicher, wir werden noch froh sein, dass wir bei der Frage der Finanzierung der Übergangsgeneration über diesen Spielraum verfügen.

Dort, wo es tatsächlich einen direkten Zusammenhang mit den aus den Negativzinsen resultierenden Gewinnen der SNB gibt, die sie an den Bund abliefert, können wir das sachgerecht lösen. Es liegt am Bund, diese Mittel dann konkret einzusetzen und sie gezielt den Beitragszahlern zurückzuerstatten. Ich schliesse mich dem Mehrheitssprecher an.

Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit und somit auch den Ausführungen von Kollege Hegglin zu folgen.