Gross Jost · Nationalrat · 2002-12-05
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen dafür, dass ich die Gelegenheit erhalten habe, auch aus der Sicht unserer Fraktion und der Initianten kurz Stellung zu nehmen.
Die Bundeskanzlei ist das juristische Gewissen über die Wahrung der Volksrechte auf Bundesebene. Das Ergebnis dieser Prüfung ist klar; nur aus handfesten politischen Gründen kann man sich darüber hinwegsetzen. Die Bundeskanzlei sagt unter anderem, jede extensive Auslegung von Artikel 74 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte widerspräche der erklärten Absicht von Bundesrat und Bundesversammlung, die Fristen zur Behandlung von Volksinitiativen berechenbar und unabhängig vom politischen Druck zu machen. Wer heute das Gegenteil vertritt, riskiert den Verfassungsbruch aus billigem politischem Kalkül und höhlt die Volksrechte, ein Kernstück unserer direkten Demokratie, aus, indem er den Abstimmungstermin irgendwelchen politischen Druckversuchen und Manipulationen aussetzt. Wer dieser Versuchung nachgibt, setzt ein gefährliches Präjudiz für eine bleibende Entwertung des Initiativrechtes.
Hier möchte ich zu den Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion sagen: Sie haben eine Volksinitiative zur Überprüfung der Pflichtleistungen der Grundversicherung angekündigt. Man würde Ihnen aufgrund dieser verfassungswidrigen Praxis dann vielleicht 2004 oder 2005 sagen, eine Volksabstimmung über diese Initiative sei nicht opportun, weil gerade die 3. KVG-Revision in der Beratung der Räte stehe.
Wie begründet der Ständerat diesen unverständlichen Entscheid? Er sagt, er hätte das Sozialziel nicht in das Gesetz aufgenommen, wenn er es nicht als indirekten Gegenvorschlag verstanden hätte. Nein, meine Damen und Herren Ständeräte, das ist nicht so. Das Sozialziel wurde aufgenommen, weil der soziale Zweck der Prämienverbilligung in vielen Fällen nicht mehr erreicht wurde, weil die Schmerzgrenze hier erreicht ist und weil Sie etwas tun mussten, wenn Sie nicht völlig am Volk vorbei legiferieren wollten. Hier hat sich der Nationalrat ja angeschlossen.
Unsere Gesundheits-Initiative aber will einen fundamentalen Systemwechsel, nämlich eine einkommens- und vermögensabhängige Finanzierung der obligatorischen Krankenversicherung statt des unsozialen Kopfprämiensystems. Das wollen übrigens nach einer aktuellen Umfrage auch 72 Prozent der Bevölkerung. Der Ständerat will das nicht; auch die Kommissionsmehrheit hat sich auf einen solchen Systemwechsel nicht eingelassen.
Das Gleiche könnte man für unsere Vorschläge in Bezug auf die Mengenentwicklung sagen. Auch hier hat man ganz klar die Massnahmen auf der Nachfrageseite angesetzt, unter anderem mit einer Erhöhung der gesetzlichen Mindestfranchise.
Diese 2. KVG-Teilrevision ist ein Reförmchen mit aus unserer Sicht sehr durchzogener Bilanz. Es erfolgt kein Systemwechsel im Sinne unserer Initiative. Man kann dem zustimmen, man kann das ablehnen, aber man kann dem Volk nicht sagen, dies sei ein erster Schritt in Richtung einer sozialeren Finanzierung der Krankenversicherung. Das Volk und die Stände müssen deshalb das Recht haben, im nächsten Jahr über diesen Systemwechsel abzustimmen. Wenn Sie dem nicht folgen, dann gefährden Sie die KVG-Revision.
Folgen Sie der Kommission, der Bundeskanzlei und dem Bundesrat.