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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-06-09

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Mit dem sogenannten Freibetrag wird ein Anreiz geschaffen, über das ordentliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Ab dem 65. Altersjahr müssen nur noch auf dem Teil des Einkommens Beiträge bezahlt werden, der über dem Freibetrag von 1400 Franken pro Monat oder 16[NB]800 Franken pro Jahr liegt. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission wollen diesen Freibetrag nicht ändern. Der Anreiz zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit soll aufrechterhalten werden, und gleichzeitig soll die Möglichkeit bestehen, nach dem 65. Altersjahr Rentenverbesserungen zu erzielen. Personen, die wegen des Freibetrags keine Beiträge leisten, können, das müssen wir wissen, auch nicht von Rentenverbesserungen profitieren. Je höher der Freibetrag ist, desto geringer ist folglich die Wirkung der Rentenverbesserung. Im Tieflohnbereich ist sie sogar gleich null.

Konkret heisst das, dass Sie, wenn Sie den Freibetrag erhöhen, wie dies die Minderheit I (de Courten) fordert, allen, die teilzeitbeschäftigt und im Tieflohnbereich sind, die Möglichkeit wegnehmen, ihre Renten zu verbessern. Eine Auswertung, welche Ihre Kommission in der Debatte verlangt hat, hat deutlich aufgezeigt, dass Teilzeitarbeit nach 64 respektive 65 weitverbreitet ist. Es sind meistens Frauen, die ihre Renten noch verbessern können, und es sind auch meistens Frauen, die im Tieflohnbereich teilzeitangestellt sind. Ausserdem würde eine Erhöhung des Freibetrags auf 2000 Franken das Beitragsvolumen im Jahr 2030 um rund 95 Millionen Franken reduzieren. Das muss auch erwähnt sein.

Die SP-Fraktion bittet Sie daher, beim Freibetrag bei 1400 Franken, bei der geltenden Regelung, zu bleiben, aber keine Ausnahmemöglichkeit vorzusehen, das heisst, der Minderheit II (Gysi Barbara) zuzustimmen.

In welcher Zeitspanne soll nun die Flexibilisierung des Renteneintritts möglich sein? Es gilt zwar ein Referenzalter, aber es ist völlig klar, dass Berufsbiografien unterschiedlich sind, dass der Gesundheitszustand unterschiedlich ist, dass die Möglichkeiten und Bedürfnisse unterschiedlich sind und dass [PAGE 1201] es sowohl für das Individuum als aber auch gesamtgesellschaftlich Sinn macht, eine Flexibilisierung des Rentenbezugs zu ermöglichen. Das ist völlig klar. Mit einem Rentenabschlag bei Vorbezug und einem Rentenzuschlag bei späterem Bezug haben wir hier eine gute und praktikable Lösung.

Die SP-Fraktion befürwortet, dass neu auch ein monatlicher Vorbezug und nicht nur fix ein jährlicher Vorbezug möglich sein soll. Was wir von der SP-Fraktion im Sinne eines gleitenden Übergangs in die Pension befürworten, ist die Möglichkeit des Teilbezugs, damit man die Rente z. B. zu 60 Prozent vorbeziehen kann und zu 40 Prozent weiter erwerbstätig ist. Das ist eine gute Lösung.

Dass der Ständerat wie jetzt auch die Mehrheit Ihrer Kommission beschlossen hat, entgegen dem Entwurf des Bundesrates den Rentenvorbezug erst ab 63 und nicht ab 62 Jahren zu ermöglichen, ist nicht nachvollziehbar. Erstens erfolgt der Rentenabschlag auf versicherungsmathematischen Berechnungen; auf die lange Frist löst die Flexibilisierung keine Mehrkosten aus. Deswegen kann ich auch die Kosten-Nutzen-Überlegung meines Vorredners nicht nachvollziehen. Es liegt auch auf der Hand, dass ein früherer Rentenvorbezug spätere Gesundheitsrisiken und damit verbundene Gesundheitskosten vermeiden kann. Zweitens sind auch hier wieder die Frauen die Verliererinnen. Gegenüber dem heutigen Referenzalter können sie genau nur noch ein Jahr Vorbezug machen, aber sie dürfen sechs Jahre länger arbeiten. Das ist wirklich keine gute Lösung.

Die SP-Fraktion bittet Sie hier, die Flexibilisierung ab 62 Jahren zu ermöglichen, wie das die Minderheit Feri Yvonne, gemäss Bundesrat, möchte.

Die zwei weiteren Änderungen, die Besitzstandwahrung der Rente sowie die Anpassung der Erhöhungs- und Kürzungssätze, die wir vorschlagen, hat Yvonne Feri für die Minderheiten bereits dargelegt. Die SP-Fraktion unterstützt auch diese beiden Minderheiten.

Die von der Mehrheit beantragte Ergänzung im BVG zum Thema Teilbezug der Altersleistung ist eine kleine Sache. Wir sind der Meinung, dass das nicht in diese Reform gehört. Wir haben uns überzeugen lassen, dass eine solche Ergänzung nicht nötig ist, weil es bereits der fiskalischen Praxis entspricht. Wir beantragen Ihnen deshalb, hier der Minderheit Gysi Barbara und dem Bundesrat zu folgen.