Teuscher Franziska · Nationalrat · 2002-12-05
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Der Antrag Hollenstein betrifft die Regelung der Dienstbefreiung und verlangt, dass Zivildienstleistende von der Dienstpflicht befreit werden, wenn sie hauptberuflich damit beschäftigt sind, Kinder, die im gleichen Haushalt leben, oder Verwandte mit Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV oder der IV für mindestens mittlere Hilflosigkeit zu betreuen.
Im geltenden Gesetz wird bei der Frage der Dienstbefreiung auf das Militärgesetz verwiesen. Konkret heisst das, dass verschiedene Berufsgruppen von der Militärdienstpflicht befreit werden, unter anderem Bundesräte, Geistliche, Polizisten, Postangestellte und im Weiteren das unentbehrliche Personal für die Sicherstellung des Betriebes von sanitätsdienstlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Der Antrag Hollenstein fordert nun, dass Personen, die unbezahlte Kinder- und Familienbetreuungsaufgaben leisten, auch in die Liste der Personengruppen mit unentbehrlichen Tätigkeiten aufgenommen werden. Es ist hoffentlich hier von niemandem bestritten, dass die Betreuung von Kindern und Verwandten mit Anspruch auf AHV oder IV ebenso eine unentbehrliche Tätigkeit ist wie etwa jene von Geistlichen, Polizisten oder Postangestellten. Im Alltag kann es zu fast unlösbaren Problemen kommen, wenn der Mann, der für die Betreuungsarbeit zuständig ist, Zivildienst leisten sollte, während die Mutter, die erwerbstätig ist, keinen unbezahlten Urlaub beziehen kann.
Der Antrag Hollenstein fordert eine analoge Regelung für die Zivildienstleistenden, wie sie auch für Frauen besteht, die Militärdienst leisten. Deutschland kennt eine ähnliche Regelung: In Deutschland werden Männer von der Wehrdienstpflicht zurückgestellt, wenn sie Angehörige zu betreuen haben. Das Gesetz für Zivildienstleistende enthält ja auch nach der Revision noch viele Benachteiligungen für die Zivildienstleistenden. Der Antrag Hollenstein würde in einem kleinen Bereich und für wenige Personen eine Gleichstellung mit den Militärdienstleistenden bringen. Damit würde eine gewisse Gleichbehandlung mit den Frauen, welche Militärdienst leisten, hergestellt. In der Regelung zum Militärgesetz steht nämlich, dass weibliche Militärdienstpflichtige nur dann zum Ausbildungsdienst aufgeboten werden dürfen, wenn sie nicht wegen Mutterpflichten oder Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger in die Personalreserve eingeteilt worden sind.
Ich bitte Sie im Namen von Frau Hollenstein, hier Gleichheit zwischen Männern und Frauen herzustellen, die Kinder oder Verwandte mit Anspruch auf Hilflosenentschädigung betreuen.