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AB 284022

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um die Thematik der Witwer und Witwen. Sie erinnern sich vielleicht an die Medienberichterstattung: Ein Appenzeller hatte nach dem Tod seiner Ehefrau Anspruch auf eine Witwerrente und damit auch auf Ergänzungsleistungen. Als die jüngste Tochter 18 Jahre alt wurde, erlosch gemäss Artikel 24 Absatz 2 AHVG aber sein Anspruch auf beide Leistungen. Er musste beim Sozialamt um finanzielle Hilfe nachfragen.

Die Hinterlassenenrenten wurden 1948 eingeführt. Damals war der Mann in der Ehe fast immer der Hauptverdiener, während sich die Frau um den Haushalt und die Kinder kümmerte. Bis 1987 entschied der Mann über eine allfällige Berufstätigkeit der Frau. Die Frauen waren wirtschaftlich abhängig. Die Witwenrente sicherte sie beim Tod des Ehemanns ab. Die damalige Rollenverteilung rechtfertigte den erweiterten sozialen Schutz von Witwen. Die Ungleichbehandlung basierte also auf dem geschlechtsstereotypen Ernährerkonzept und nicht auf biologischen und funktionalen Unterschieden. Sie passt deshalb nicht mehr in eine moderne Gesellschaft.

Es ist höchste Zeit, die rechtlichen Unterscheidungen nach Geschlecht im Bundesrecht zu beheben, wenn sie sich nicht biologisch oder funktional rechtfertigen lassen. Eigentlich hätten wir dafür nicht auf ein EMRK-Urteil warten müssen. Mit der Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern werden geschlechtsstereotype Rollenbilder verstärkt; das ist ein weiterer Grund, weshalb eine Angleichung nötig ist.

Unterstützen Sie meine Minderheit, und wir machen damit einen wichtigen Schritt, auch für die Gleichstellung der Männer.

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