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preparatory:AB 284043

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um Artikel 34 des AHV-Gesetzes und um die Höhe der Rente. Mit diesem Antrag bittet Sie die Minderheit, die Verfassung endlich umzusetzen. Genau das ist unserer Meinung nach eine Definition der Sanierung: endlich umzusetzen, was unsere Kollegen in früheren Jahren in die Verfassung geschrieben haben, ein sehr hehres Ziel, sprich die Existenzsicherung.

In der Bundesverfassung ist es wunderbar formuliert: die erste Säule als Existenzsicherung, die zweite Säule, um das gewohnte Leben weiterführen zu können. Nur haben wir diesen Auftrag nicht umgesetzt. Lediglich für die Gutverdienenden stimmt dieses Credo, für den Rest leider immer noch nicht.

Hören Sie auch da, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nach wie vor haben gerade einmal 13 Prozent der Männer nur die AHV. Bei uns Frauen sieht es noch viel schlechter aus, d. h., mehr als ein Drittel der Frauen hat nur die AHV. Mit anderen Worten: Die AHV ist absolut existenziell.

Gegen 350[NB]000 Menschen müssen oder können immerhin Ergänzungsleistungen beziehen, d. h., sie haben eine Rente, welche die Existenz nicht, und zwar oft nicht annähernd, deckt. Die Änderung oder Sanierung der AHV, um endlich eine angemessene Existenzsicherung zu gewährleisten, ist daher zentral und dringend. Mit der AHV haben wir in der Schweiz zum Glück die beste, fairste, sicherste, sozialste und erst noch billigste Sozialversicherung, die es überhaupt [PAGE 1208] gibt, und das gerade für die Jungen, weil alle solidarisch mit einzahlen: einerseits die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, andererseits aber eben auch der Bund.

Es wurde zudem gesagt und ist bis heute gültig, dass die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden nicht zu hoch belastet werden sollen; das zeigt sich am sehr tiefen Beitrag von 4,35 Prozent. Bei der Pensionskasse dagegen sieht es ganz anders aus. Dort beginnen wir schon bei 7 Prozent, mit 55 Jahren hören wir bei 18 Prozent auf - und als Dank dafür sinken dann noch die Renten. Da, in der Pensionskasse, geht etwas wirklich nicht auf, da funktioniert etwas nicht, aber nicht in der AHV!

Strukturell gibt es kein Problem. Wir haben ein Übergangsproblem. Das Gute an der AHV ist, dass sie wirklich für alle ist. Auch diejenigen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, zahlen und haben damit am Schluss eine Rente, auch das ganz im Unterschied zur Pensionskasse: Nur wer einem Erwerb nachgeht, kann überhaupt in eine Pensionskasse kommen. Mit dem hohen Koordinationsabzug werden aber Tieflohnempfängerinnen und -empfänger einfach aussen vor gelassen. Betroffen sind vor allem Frauen - wegen Familienarbeit, wegen Teilzeitarbeit, wegen tiefen Löhnen. Wir Frauen haben gerade etwa die Hälfte der Pensionskassenleistungen der Männer. Die dritte Säule ist sowieso nur noch für die Gutverdienenden oder natürlich für Banken und Versicherungen da. Dafür wäre aber eigentlich die Altersvorsorge nicht da.

Sogar die Maximalrente ist noch nicht wirklich existenzsichernd oder, wie es so schön in der Bundesverfassung heisst, "angemessen" existenzsichernd. Das sind 2300 Franken nicht. Aber auch diesen Betrag bezieht nur eine Minderheit. Die Minimalrente beträgt 1200 Franken. Wer bitte will sagen, dass man davon leben kann? Deshalb ist es das dringende Ziel, endlich die Verfassung umzusetzen. 3500 Franken, gemäss dem Antrag hier, das wäre angemessen existenzsichernd. Natürlich kostet das etwas. Wir haben Ihnen verschiedene Finanzierungsmodelle beantragt. Wenn wir wollen, ist es möglich. Zudem werden die Ergänzungsleistungen entlastet. Diese sind dann schlicht und einfach obsolet. Natürlich sparen wir durch den Umbau der zweiten Säule viel Geld. Am Schluss haben wir mehr in der ersten Säule, was wesentlich effektiver ist. Das Modell unserer Vorkämpfenden ist das Modell der Zukunft!

Ich bitte Sie, für existenzsichernde Renten Ja zu stimmen.