Sauter Regine · Nationalrat · 2021-06-09
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 43bis Absatz 2 AHVG betreffend Hilflosenentschädigung und anschliessend gleich für unsere Fraktion.
Beim Antrag meiner Minderheit geht es, wie gesagt, um die Hilflosenentschädigung. Die Mehrheit will die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung bereits nach 90 Tagen ermöglichen. Heute gilt eine Wartefrist von einem Jahr, dies mit der Begründung, dass es diese Dauer brauche, um wirklich abklären zu können, ob eine Person im Sinne des Gesetzes Hilflosigkeit geltend machen kann.
Wir lehnen diesen Ausbau ab, zunächst aus formellen Gründen: Ich habe schon bei meinem Eintretensvotum ausgeführt, dass es in dieser Reform um die Sicherung der AHV bis 2030 geht. Wir sind auch bereit, der AHV dafür zusätzliche Mittel zukommen zu lassen. Es ist jedoch heute nicht der richtige Moment, um Änderungen zu beschliessen, die letztlich zu Mehrausgaben führen würden.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat dargelegt, dass mit einer gänzlichen Abschaffung der Karenzfrist bei der Hilflosenentschädigung Mehrausgaben von rund 150 Millionen Franken und mit einer Verkürzung, wie sie hier die Mehrheit fordert, immerhin noch von rund 105 Millionen Franken für die AHV und 20 Millionen für die IV verbunden wären. Dies ist auch der zweite Grund, den Mehrheitsantrag abzulehnen. Es ist hier nicht der richtige Ort, um über diese materielle Änderung zu befinden, denn betroffen ist, wie gesagt, nicht nur die AHV, sondern auch die IV. Wir führten die Diskussion bereits bei der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Man kann die Frage auch im Rahmen der Pflegefinanzierung nochmals anschauen.
Wir lehnen im Übrigen alle Minderheitsanträge in diesem Block ab, denn sie betreffen alle strukturelle Fragen. Diese können und müssen aber in einer nächsten Reform angegangen werden. Handlungsbedarf sehen auch wir insbesondere bei der Witwerrente. Allerdings gehen unsere Vorstellungen nicht in die gleiche Richtung wie jene der Minderheit Feri Yvonne zu Artikel 24 Absatz 2, die einfach die Witwerrente den heute geltenden Regeln der Witwenrente anpassen will. Vielmehr müsste sowohl bei verwitweten Frauen als auch bei verwitweten Männern auf die Tatsache abgestellt werden, ob [PAGE 1209] minderjährige Kinder zu betreuen sind, damit überhaupt eine Rente gesprochen wird, denn einer verwitweten Person, sei es ein Mann oder eine Frau, die keine Kinder zu betreuen hat, ist es durchaus zuzumuten, selber erwerbstätig zu sein und wieder für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Zusammenfassend gesagt, lehnen wir in diesem Block alle Minderheitsanträge ausser dem Antrag der Minderheit Sauter ab und folgen im Übrigen der Mehrheit; wir bitten Sie, nur die Minderheit Sauter zu unterstützen.