Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-06-09
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit Gysi Barbara bei Artikel 5 Absatz 2 AHVG. Neu sollen auch Leistungen der Arbeitgeberin bei Krankheit und Unfall zum massgebenden Lohn gehören. Damit können Beitragslücken verhindert werden, gerade bei Personen, die während längerer Zeit nicht erwerbstätig sein können. Mit 270 Millionen Franken, welche der AHV zugutekommen, handelt es sich also nicht um Peanuts.
Zu Artikel 8 Absätze 1 und 2 AHVG: Hier unterstützt die grüne Fraktion auch den Antrag der Minderheit Gysi Barbara betreffend die Beiträge für Selbstständigerwerbende. Es gibt keinen Grund, warum die Beitragssätze für Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende unterschiedlich sein sollen. Selbstständigerwerbende sollen für die gleiche Rente gleich hohe Beiträge wie Arbeitnehmende bezahlen. Diese Ungleichheit können wir der Bevölkerung sonst nicht erklären.
Zu Artikel 24 Absatz 2 AHVG: Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit Feri Yvonne. Für einmal geht es um die Gleichstellung der Männer. Auch das gibt es, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen. Die Witwer sollen den Witwen gleichgestellt werden. Und ja, das kostet uns 105 [PAGE 1211] Millionen Franken, aber das ist die Gleichstellung von Witwern wert. Es ist eigentlich beschämend, dass uns der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf die Diskriminierung von Witwern hinweisen musste.
Zu Artikel 34 AHVG: Hier unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Prelicz-Huber bezüglich Umsetzung des Volkswillens. Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung sollten Sie im Schlaf, auswendig zitieren können. Er lautet nämlich: "Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken." Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrages erwartet das Volk zu Recht. Die Grünen weisen seit jeher auf die Missachtung des Volkswillens hin. Wie hoch ist der Existenzbedarf? Das fragen Sie sich jetzt wahrscheinlich. Der vorliegende Antrag spricht von 3500 Franken pro Monat. Heute reicht nicht einmal die Maximalrente der AHV zur Deckung des Existenzbedarfs. Die Medianrente beträgt heute gerade einmal 1767 Franken. Wir sind uns sicher einig, dass 1767 Franken pro Monat nicht einmal für die Existenzsicherung reichen. Und kommen Sie mir nun nicht mit dem Argument, es sei unmöglich, die Existenzsicherung durch die AHV zu gewährleisten. Diese Kapitulation vor der Erfüllung des Volkswillens können die Grünen nicht akzeptieren.
Wir von den Grünen wollten mit unseren Rückweisungsanträgen verschiedene Aufträge erteilen, damit die Finanzierung der AHV auf gesunde Beine gestellt werden kann. Sie haben alle Rückweisungsanträge abgelehnt.
Auch bezüglich Finanzierung hat unser Volk einen Verfassungsauftrag gegeben: Bis zu 50 Prozent der AHV sollen über Steuern oder Bundesbeiträge finanziert werden. Heute beträgt dieser Anteil erst rund 20 Prozent.
Die Kernfrage lautet deshalb: Sind wir wirklich bereit, die Verfassung umzusetzen und mit der AHV eine angemessene Existenzsicherung zu gewährleisten? Eigentlich ist es keine Frage. Die Verfassung ist von uns gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern umzusetzen. Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit zu Recht, die monatliche AHV-Altersrente auf 3500 Franken pro anspruchsberechtigte Person zu erhöhen.
Die grüne Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Maillard bezüglich der Aufhebung der Plafonierung der Renten für Ehepaare, damit die Erziehungsgutschriften berücksichtigt werden können. Der Antrag der Minderheit Maillard hilft mit, die eklatante Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei den Renten zu beseitigen.
Bei Artikel 43bis Absatz 2 unterstützt unsere Fraktion die Mehrheit und lehnt den Minderheitsantrag Sauter ab. Im Zusammenhang mit der Berechnung des Anspruchs soll die Karenzfrist bei ununterbrochener Hilflosigkeit von einem Jahr auf 90 Tage reduziert werden.
Zum Schluss noch zur Verknüpfung der Vorlagen 1 und 2: Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Maillard. Eine Verknüpfung der Vorlage AHV 21 mit dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnt die grüne Fraktion ab.
Besten Dank für die Unterstützung der Anträge der grünen Fraktion.