Stöckli Hans · Ständerat · 2021-06-10
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-10
Wortprotokoll
Ich werde tatsächlich einige Minuten Ihrer Aufmerksamkeit beanspruchen, weil wir heute zur Tätigkeit des Bundesgerichtes eine ganz wichtige Berichterstattung machen. Die Bundesjustiz war auch im Corona-Jahr gut bestückt, und die Herausforderung der Pandemie wurde gemeistert. Das Bundesgericht hat sofort einen Sonderstab eingesetzt, um die Quarantäne- und Hygienevorschriften durchzusetzen. Glücklicherweise gab es in gesundheitlicher Hinsicht keine grossen Probleme, wie uns die Frau Präsidentin mitgeteilt hat. Die Umstellung auf die Pandemiesituation hat recht gut geklappt.
Da sich die juristische Arbeit an einem Fall, insbesondere diejenige der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, gut im Homeoffice erledigen lässt, wurde dieses für einen wichtigen Teil der Arbeit eingeführt, obwohl zu Beginn Laptops fehlten. Dieser Missstand konnte sehr schnell korrigiert werden.
Am stärksten hat sich die Corona-Pandemie beim Geschäftsgang der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes ausgewirkt. Wegen des Lockdowns mussten insgesamt sieben Verfahren unterbrochen bzw. verschoben werden. Dazu gehören auch die Verfahren, welche in der Öffentlichkeit dann hohe Wellen geschlagen haben.
Ich komme zum Bundesgericht. Im Geschäftsjahr gingen beim Bundesgericht 8024 neue Beschwerden ein. Zum zweiten Mal seit Einführung des Bundesgerichtsgesetzes liegt demnach die Zahl der Eingänge über 8000. Zur Erinnerung: Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates ging in ihrem Bericht vom 21. Februar 2006 zur Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesgericht nach Evaluation des mit dem neuen Bundesgesetz verbundenen Belastungs- und Entlastungspotenzials von etwa 7400 Fällen pro Jahr aus und legte demnach die Richterzahl auf 38 fest. Nur in den Jahren 2010 und 2011 bewegte sich die Zahl der Eingänge in dieser Grössenordnung. Seit 2012 lag sie über 7700 und nun eben zum zweiten Mal über 8000.
Da die Revision des Bundesgerichtsgesetzes bei uns gescheitert ist, versuchte das Bundesgericht im Rahmen seiner Möglichkeiten Neuorganisationen zu prüfen, um die Arbeitslast besser auf die Abteilungen zu verteilen und Synergieeffekte zu erzielen. Diese Arbeiten haben jetzt begonnen, wie uns versichert wurde. Sie sind etwas schwierig. Als Sofortmassnahme hat das Bundesgericht im Berichtsjahr beschlossen, per Anfang 2021 eine Richterstelle von Luzern nach Lausanne zu transferieren und der Strafrechtlichen Abteilung zuzuteilen. Das hat aber zur Folge, dass das Bundesgericht in Luzern nun nicht mehr über zwei vollständige Fünferabteilungen verfügt. Für Grundsatzentscheide, die zu fünft ergehen müssen, muss nun die Zweite sozialrechtliche Abteilung im Turnus ein Mitglied der Ersten sozialrechtlichen Abteilung beiziehen.
Als weitere Massnahme hat das Bundesgericht eine Reglementsänderung beschlossen, wonach das Abteilungspräsidium die Behandlung bestimmter Materien an ein anderes Mitglied der Abteilung delegieren kann und dieses Mitglied dann als präsidierendes Mitglied dem Spruchkörper [PAGE 561] vorsitzt. Das war nötig, weil die Fallzahlen in einzelnen Abteilungen so hoch sind, dass der Präsident oder die Präsidentin das Fall-Management allein nicht mehr bewältigen kann. Die Strafrechtliche, die Erste öffentlich-rechtliche sowie die Erste und die Zweite zivilrechtliche Abteilung wollen[NB]von[NB]diesen[NB]neuen[NB]Bestimmungen bereits Gebrauch machen.
Damit haben sich die Pendenzen auf 2862 erhöht. Bekanntlich hat das Bundesgericht seit der Einführung des Bundesgerichtsgesetzes einen wesentlichen Anstieg der Pendenzen verhindern können - ich danke Ihnen. Auch der Anstieg um 161 Pendenzen ist, für sich genommen, noch nicht alarmierend, aber insgesamt, im Gesamtkontext, kommt dann das Bundesgericht im Geschäftsbericht tatsächlich zur Aussage: "Das Bundesgericht erachtet die Situation als kritisch im Hinblick auf die Erfüllung seiner ihm von der Verfassung zugedachten Aufgabe." Diesen Satz haben wir uns angestrichen, Frau Präsidentin, und wir, Kolleginnen und Kollegen, müssen dem Beachtung schenken!
Mit der Revision des Enteignungsgesetzes wurden dem Bundesgericht Mitte 2020 von uns weitere Aufgaben übertragen, die für die Belastung von Bedeutung sind. Das oberste Gericht ist jetzt nämlich auch für die Wahl von rund 150 Mitgliedern der eidgenössischen Schätzungskommissionen zuständig.
Im jetzigen Zeitpunkt laufen am Bundesgericht diverse Digitalisierungsprojekte. Insgesamt hat der unvorhergesehene zusätzliche Aufwand, der wegen der Pandemie entstand, einige Verzögerungen bewirkt. Aber das E-Dossier ist ein internes Hauptprojekt. Die eigentliche Arbeit wird in diesem Jahr zunächst in der Pilotabteilung beginnen. Das Bundesgericht hat sich aber auch beim grössten gesamtschweizerischen Projekt, bei Justitia 4.0, stark engagiert. Es war von Anfang an beteiligt, auch mit Ressourcen.
Wir, die beiden GPK, haben am 4. September 2020 den Kommissionen für Rechtsfragen geschrieben, sie sollten das Begehren des Bundesgerichtes unterstützen, die gescheiterte Revision des Bundesgerichtsgesetzes wiederaufzunehmen und die unbestrittenen Punkte in eine neue Vorlage einfliessen zu lassen. Insbesondere die GPK sind direkt betroffen, da eine Motion der beiden GPK zur moderaten Erhöhung der Rechtsgebühren in der Vorlage umgesetzt werden sollte. Dieses Anliegen ist damit auch gescheitert, obwohl niemand etwas dagegen einzuwenden hatte. Mit Schreiben vom 8.[NB]September 2020 haben die Kommissionen für Rechtsfragen dem Bundesgericht mitgeteilt, dass das EJPD keine weitere Vorlage plane und dass die Kommissionen für Rechtsfragen ihrerseits auch keine parlamentarische Initiative zu machen gedenken. Die Frau Präsidentin kann dann vielleicht selbst ausführen, welches in einer Revision ihre wichtigsten Punkte wären, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Bundesgericht seine verfassungsmässige Aufgabe weiterhin erfüllen kann.
Bekanntlich haben wir hier im Ständerat das Postulat Caroni 20.4399 am 1. März gutgeheissen. Die Vorsteherin des EJPD hat es mit nicht allzu grossem Enthusiasmus entgegengenommen und gesagt, sie sei bereit, wenn dies gewünscht werde, nochmals die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen und zu erläutern, welche Revisionspunkte vorgezogen werden könnten.
Schliesslich muss noch angefügt werden, dass die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes im Geschäftsjahr insbesondere am Bundesstrafgericht in Bellinzona aufsichtsrechtlich tätig war und zahlreiche Berichte verfassen musste. Ich erwähne nur den Aufsichtsbericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes vom 5. April betreffend Vorkommnisse am Bundesstrafgericht. Dieser Bericht veranlasste die beiden GPK, am 24. Juni 2020 sogenannte oberaufsichtsrechtliche Feststellungen zu verabschieden, da in gewissen Fragen noch Differenzen mit der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes bestehen. Es ist geplant, diese Differenzen in den nächsten Monaten zu bereinigen. Einig sind sich die GPK und die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes, dass sie ihre aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen kaum mit konkreten Massnahmen durchsetzen können. Auch da haben wir Handlungsbedarf festgestellt.
Ich komme zum Bundesstrafgericht. Der Geschäftsgang der Strafkammer war 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt; ich habe das bereits eingangs erwähnt. Es konnten demnach nur 21 Verfahren an die Strafkammer überwiesen werden, und es fanden nur 13 Verhandlungen statt. Im zweiten Halbjahr 2020 gingen demgegenüber 42 neue Verfahren ein. Sie führten dann zu 23 Gerichtsverhandlungen. Das Bundesstrafgericht konnte im Berichtsjahr 60 Endentscheide begründen und versenden - im Vorjahr waren es 85 -, was einer Erledigungsrate von 95,2 Prozent entspricht. Trotz der Verschiebung einiger Prozesse in die zweite Jahreshälfte blieb die durchschnittliche Dauer zwischen Eingang und Urteilseröffnung mit 5,8 Monaten stabil, ebenso jene bis zum Versand des schriftlichen Urteils.
Bei der Beschwerdekammer sind die Eingänge nach dem absoluten Rekordjahr 2019 mit 872 Fällen wieder auf ein Normalniveau gesunken; das sieht man, wenn man korrigierende Überlegungen macht. Die Erledigungen sind auf Rekordniveau, der Zustand per Ende 2020 ist gut.
In der französischen Sprache wurde eine temporäre Überkapazität aufgebaut, um die hohen Pendenzen abzubauen. In der deutschen Sprache gab es eine sehr gute, in der italienischen Sprache eine hervorragende Erledigungsrate. In der italienischen Sprache haben sich die Rechtshilfefälle aber fast verdoppelt.
Schliesslich hat uns die Berufungskammer mitgeteilt, dass die Arbeiten für den Aufbau der neuen Kammer nun weitgehend abgeschlossen seien. Allerdings werden ja neue Umzugsmöglichkeiten, neue Räumlichkeiten gesucht, was zu einer zusätzlichen Belastung geführt hat. Bekannt ist auch, dass die Berufungskammer dringend einen vierten ordentlichen Richter haben muss - der entsprechende Antrag liegt vor.
Ich komme zum Bundesverwaltungsgericht. Aus Corona-Gründen sind die Pendenzen und auch die Verfahrensdauer wieder leicht gestiegen. Das Bundesverwaltungsgericht ist noch nicht voll digitalisiert; es wird erst ab 2025 effektiv digital arbeiten können. Die Abteilung III war auch von Zustellproblemen betroffen. Das hatte Auswirkungen auf die Erledigung der Geschäftslast. Im Asylbereich wurden zum Teil Fristen verlängert. Das SEM erledigte weniger Fälle im beschleunigten Verfahren, es baute eben ältere Fälle ab. Trotzdem ist es gelungen, den Gerichtsbetrieb nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern ihn gut aufrechtzuerhalten.
Die vorübergehende Aufstockung um vier Richter- und zwölf Gerichtsschreiberstellen im Asylbereich wurde 2020 beendet. Bei der Amtshilfe ist die Welle eingetroffen, sie hat 2020 begonnen; durchschnittlich gibt es 145 Amtshilfeverfahren, im Vorjahr waren es 400. Den konkreten Vorschlag für eine Flexibilisierung der Personalressourcen über eine Änderung der Richterverordnung, welchen uns das Bundesverwaltungsgericht zukommen liess, haben wir an die Kommissionen für Rechtsfragen überwiesen, die ja grundsätzlich für die Legiferierung im Bereich der Richterverordnung zuständig sind. Die Kommissionen für Rechtsfragen stimmten zwar einer grosszügigen Auslegung der Richterverordnung zu, wollten aber nicht auf die Vorschläge zur Änderung der Richterverordnung eintreten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Problem der Limitierung bei den Richterinnen und Richtern auf 65 Vollzeitstellen. Aufgrund der Limitierung kann das Gericht Ausfälle wegen Krankheit, Unfall, Vaterschaft oder Mutterschaft nicht ausgleichen. Rechnet man die Ausfälle von mindestens einem Monat zusammen, so hatte das Bundesverwaltungsgericht in den letzten drei Jahren immer ein bis drei Richterstellen nicht besetzt und konnte diese somit auch nicht nutzen. Diese Vakanzen können nicht mit Ersatzrichtern oder Ersatzrichterinnen aufgefangen werden, da das Bundesverwaltungsgericht bekanntlich keine solchen Stellen hat. Dadurch sind nach Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes bis zu 300 Fälle weniger erledigt worden. Es ist wirklich aussergewöhnlich, dass ein Gericht keine Möglichkeit hat, Ausfälle in dieser Grössenordnung aufzufangen und zu kompensieren.
Ich komme noch zum Bundespatentgericht: Das Total der Eingänge ist gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich [PAGE 562] geblieben. Die Pendenzenzahl hat sich leicht erhöht. Die Auswirkungen der Pandemie waren gering. Das Bundespatentgericht hat seine Akten schon immer eingescannt, weil es mit nebenamtlichen Richtern arbeiten muss und keine physischen Akten durch die Schweiz schicken kann. Entsprechend war das Bundespatentgericht gut auf die Heimarbeit vorbereitet. Während des ersten Lockdowns im Frühling 2020 und der ausserordentlich verlängerten Gerichtsferien fanden keine Verhandlungen statt. Seither wird unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder in Präsenz verhandelt. Drei Fälle waren per Ende 2020 seit mehr als zwei Jahren hängig. Wichtig ist vielleicht noch dies: Ende 2020 war der Präsident in zwei der 25 Verfahren im Ausstand. Damit hat sich die Ausstandsquote seit 2018 von 75 auf 8 Prozent stark reduziert. Mit der Erledigung der alten Fälle dürfte die Quote weiter reduziert werden können.
Schliesslich komme ich noch zum Militärkassationsgericht: Im Berichtsjahr waren bei den Richtern keine Mutationen zu verzeichnen. Die Geschäftslast war im Berichtsjahr etwas geringer als in den Vorjahren. Inwieweit der Rückgang einen Zusammenhang mit der Corona-Krise hat, sei schwer zu beurteilen. Auffällig ist, dass im Jahr 2020 keine einzige französischsprachige Beschwerde eingegangen ist. Üblicherweise ist rund die Hälfte der Fälle in französischer Sprache.
Wir müssen den Geschäftsbericht des Militärkassationsgerichtes formell nicht genehmigen, hingegen denjenigen des Bundesgerichtes. Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen GPK, dies auch zu tun. Es ist sehr erfreulich, dass unsere Bundesgerichte auch im Pandemiejahr über alles betrachtet sehr gut gearbeitet haben. Frau Präsidentin, ich möchte, dass Sie diesen Dank Ihren Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Wir zählen auf Sie, wir zählen darauf, dass wir die Differenzen unter den Gerichtspersonen vor allem in Bellinzona jetzt möglichst rasch beenden können. Wir brauchen eine gerechte und vertrauenswürdige Justiz. Wir danken dafür, dass Sie das tagtäglich leben.