Wittenwiler Milli · Nationalrat · 2002-12-05
Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Nach dem Zustandekommen der Rückweisung der Vorlage an die Kommission durch eine überraschend zusammengesetzte Mehrheit war die Angelegenheit nicht vom Tisch, wie von gewisser Seite fälschlicherweise vermutet und auch gehofft wurde. Im Gegenteil: Die Fronten haben sich zu Beginn noch verhärtet, und die anlässlich der Rückweisung der Vorlage an die Kommission eingetretene Verbrüderung ist schnell auseinander gebrochen. Vielmehr ist ein immer breiter werdender Graben sichtbar geworden, steht doch jetzt von linker Seite ganz klar die Abschaffung der Gewissensprüfung im Vordergrund.
Vor einem Jahr haben wir uns in der SiK bewusst dazu entschlossen, eine notwendige Teilrevision des Zivildienstgesetzes vorzunehmen und die offenen Fragen mittelfristig abzuklären. Es geht z. B. um die Frage der Wehrgerechtigkeit und um die Frage, ob die Tatbeweislösung verfassungstechnisch möglich ist. Hier sind die Meinungen bezüglich des Inhaltes des erwähnten Gutachtens nicht ganz einheitlich. Herr Luzius Mader, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, hat gesagt, dass eine Tatbeweislösung verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen sei, wobei sichergestellt werden müsse, dass die Interessen einer militärischen Landesverteidigung nicht zu kurz kämen. Es müsse klar zum Ausdruck kommen, dass es keine freie Wahl zwischen dem Militärdienst und dem zivilen Ersatzdienst geben könne. Die zu treffende Regelung müsse also der Subsidiarität Rechnung tragen.
Verfassungsrechtliche Bedenken stützen sich auf einen Passus in der Botschaft des Bundesrates, in welchem gesagt wird, dass im geltenden Recht die freie Wahl ebenso wie eine reine Tatbeweislösung ausgeschlossen sei. Des Weiteren bleibt die Frage offen, weshalb die Umgehung der Dienstpflicht über den "blauen Weg" so einfach wie möglich gemacht werde. Diese Themen verlangen aber eine gründliche Abklärung. Die sich daraus ergebenden Folgerungen gehen nach Ansicht der FDP-Fraktion über die Möglichkeiten einer Teilrevision des Zivildienstgesetzes hinaus.
Die FDP-Fraktion stimmt der Mehrheit zu und lehnt die Minderheit I (Cuche) und die Minderheit II (Studer Heiner) ab.
Erlauben Sie mir zu Artikel 1 noch einige persönliche Bemerkungen: Anlässlich eines Besuches bei der Zentralstelle Zivildienst in Thun konnte unsere Subkommission zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes im Einverständnis mit den Gesuchstellern an einer so genannten Gewissensprüfung teilnehmen. Die Vollzugsstelle befindet unter Einbezug einer Zulassungskommission über die Zulassungsgesuche.
Die Zulassungskommission setzt Subkommissionen ein, welche die Gesuchsteller anhören und daraufhin einen Vorentscheid treffen. Die Vollzugsstelle ist auch für die Anerkennung der Einsatzbetriebe verantwortlich. Das Zulassungsverfahren ist gewissermassen eine Aufnahmeprüfung zum Zivildienst. In dieser Vorphase soll festgestellt werden, ob tatsächlich Gewissensgründe vorliegen. Das vom Gesuchsteller eingereichte Dossier bildet dabei die wichtigste Grundlage für die Subkommission, welche das Gesuch zu prüfen hat. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es Sache des Gesuchstellers ist, seinen Gewissenskonflikt glaubhaft darzulegen. Wir konnten uns die verschiedenen Etappen vor Augen führen lassen, bekamen Einsicht in die Dossiers und wohnten einer Anhörung bei.
Die Mitglieder der Zulassungskommission gehen bei der Gesprächsführung und bei der Prüfung des Gewissenskonfliktes sehr professionell vor. Nach meiner Meinung garantiert die Zulassungskommission aufgrund ihrer Zusammensetzung aus Personen verschiedener Richtungen grösstmögliche Unparteilichkeit. Nach meiner Überzeugung sind all die beleidigenden Schauergeschichten - beleidigend für die Gesuchsteller, aber auch für die Expertinnen und Experten - hochgespielt und halten einer näheren Überprüfung in den allermeisten Fällen nicht stand.
Doch wer sich für den Zivildienst und für dieses Verfahren entscheidet, wählt nicht den einfachsten Weg. Diese Menschen sind bereit, Dienst zum Nutzen der Gesellschaft zu leisten. Dies tun sie im Gegensatz zu den rund 10 000 Personen, die sich der Militärpflicht über den "blauen Weg" entziehen. Deshalb wird uns die Frage des heutigen Militärpflichtsystems weiterhin ernsthaft beschäftigen.
Ich bitte Sie aber, erst einmal das Inkraftsetzen der "Armee XXI" abzuwarten. Hier wird mit dem neuen Rekrutierungssystem vielen dieser berechtigten Anliegen Rechnung getragen. Nach den Erfahrungen mit dieser neuen Methode ist der Zeitpunkt gegeben, über die Abschaffung der Gewissensprüfung und die Dauer des Zivildienstes zu entscheiden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.