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Fischer Roland · Nationalrat · 2021-06-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-06-10

Wortprotokoll

Ich möchte zu Beginn auch gleich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Dozent und Projektleiter am Institut für Betriebs- und Regionalökonomie der Hochschule Luzern. Das Institut ist unter anderem auch eine Anbieterin von Beratungsdienstleistungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Ich spreche hier aber im Namen der Minderheit der Kommission.

Der Wettbewerb hat in einer Volkswirtschaft verschiedene wertvolle Funktionen. Wettbewerb führt zu einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. Je mehr Anbieterinnen bei einer Ausschreibung in Konkurrenz stehen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Auftraggeber letztendlich ein Angebot bekommt, welches unter Berücksichtigung von Kosten und Qualität am besten seinen Bedürfnissen entspricht. Das heisst nicht einfach nur, dass es den tiefsten Preis aufweist, sondern eben auch Qualität und Know-how. Zudem fördert der Wettbewerb die Innovation. Der Wettbewerb spornt die Anbieterinnen dazu an, sich laufend zu verbessern, in die Forschung und Entwicklung und in die Weiterbildung zu investieren, neue Ansätze zu entwickeln, um gegenüber der Konkurrenz die Nase vorn zu haben. Das gilt nicht nur für herkömmliche Güter des Alltags oder in der Industrie, sondern auch für Dienstleistungen und somit auch für Dienstleistungen in der internationalen Zusammenarbeit.

Wenn Sie nun aber dieser Motion zustimmen, dann wird der Wettbewerb in diesem Bereich verfälscht, indem Schweizer Anbieterinnen von vornherein eine bessere Ausgangslage haben, nicht in erster Linie wegen der Qualität des Angebots, des Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern rein aufgrund der Tatsache, dass sie Schweizer Anbieterinnen sind, [PAGE 1240] einen sogenannten Schweizer Bezug haben. Das heisst, dass eine Schweizer Anbieterin, egal ob sie das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis macht oder nicht, prioritär behandelt wird. Sie muss zwar ausreichend Erfahrung und Kompetenz ausweisen, nicht aber notwendigerweise das beste Produkt anbieten.

Das führt dazu, dass der Druck - und dieser ist eine wesentliche Funktion des Wettbewerbs -, qualitativ gute, effiziente und innovative Leistungen anzubieten, sinkt. Gerade aus Gründen der Sicherung des schweizerischen Entwicklungs-Know-hows, der Nachwuchssicherung und des Haltens von Arbeitsplätzen in unserem Land ist es wichtig, dass dieser Wettbewerbsdruck bestehen bleibt, damit sich die Schweizer Anbieterinnen eben auch entsprechend entfalten können. In vielen Bereichen, und da dürfen wir in der Schweiz stolz darauf sein, haben wir spezifisches Know-how und spezifische Erfahrungen. Da brauchen Schweizer Anbieterinnen gar keinen Protektionismus.

Gerade in einem kleinen Land wie der Schweiz kann zudem das Problem auftauchen, dass es für eine bestimmte Dienstleistung zu wenige Anbieterinnen und Anbieter gibt oder diese zu klein sind, um diese Leistung in einer effizienten und qualitativ guten Art und Weise anzubieten. Wo mehrere Anbieter - auch aus unterschiedlichen Ländern - gemeinsam offerieren, sind Kooperationen und Konsortien erforderlich. Ausländische Anbieter sind allenfalls notwendig, damit bei Ausschreibungen überhaupt ein Wettbewerb entsteht.

Dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Motion geltendem Schweizer Recht widerspricht. Sie hätte also eine Gesetzesanpassung zur Folge, welche die Minderheit Ihrer Kommission jedoch weder als notwendig noch als zielführend erachtet.

Im Namen der Minderheit der Kommission bitte ich Sie deshalb, die Motion abzulehnen.