Thurnherr Walter · 2021-06-10
Thurnherr Walter · Aargau · 2021-06-10
Wortprotokoll
Für den Bundesrat sind die Korrektheit sowie die Vollständigkeit von quantitativen Angaben über die Ausgangslage und die Auswirkungen einer Vorlage zentral. Die Daten sind von grosser Bedeutung für die Meinungsbildung und Entscheidfindung der involvierten Organe, sei das der Bundesrat, das Parlament, das Volk, die Kantone, die Parteien oder weitere Interessierte. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass die Anforderungen an die Informationen der Bundesbehörden und die Qualität der quantitativen Angaben im Gesetzgebungsprozess hoch sein müssen.
Bereits ab Ende 2018 hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit der Entscheidgrundlagen im Gesetzgebungsprozess erarbeitet. Der Bundesrat hat diese Vorschläge im Jahr 2019 zur Kenntnis genommen und die Bundeskanzlei zusammen mit den Departementen beauftragt, sie umzusetzen. Gestützt auf den weiteren Bericht hat der Bundesrat am 15. Januar 2020 die Bundeskanzlei beauftragt, bis Mitte des Jahres den Botschaftsleitfaden mit Hinweisen auf Instrumente zu ergänzen, die die Aktualisierung von Daten im Rechtsetzungsprozess sicherstellen. Dieser Auftrag wurde mit der Ergänzung des Leitfadens im Sommer 2020 erfüllt. Er ist einsehbar.
Ein weiterer Auftrag betraf die Ergänzung von Artikel 8 der Vernehmlassungsverordnung über den erläuternden Bericht einer Vernehmlassungsvorlage. Das ist ebenfalls in Umsetzung. Neu soll der erläuternde Bericht eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten verwendeten quantitativen Angaben, der Quellen und der Berechnungen oder Schätzungen sowie eine Einschätzung derer Verlässlichkeit enthalten. Das Problem besteht ja auch darin, dass sich die Daten entwickeln. Vom Moment der Botschaft bis zum Abstimmungsbüchlein vergehen Jahre, und dabei entwickeln sich die Daten. Das muss man überprüfen, und deshalb machen wir neu eine Tabelle, in der all diese quantitativen Daten auch angeführt werden. Die Änderung der Vernehmlassungsverordnung wird per Ende 2021 umgesetzt.
Zudem sollen inskünftig das Bundesamt für Statistik respektive die zuständigen Statistikproduzenten bei Vorlagen, bei denen sich die Beurteilung der Problemanalyse bzw. der Auswirkungen wesentlich auf Daten der Bundesstatistik stützen, systematisch einbezogen werden. Die Richtlinien für Bundesratsgeschäfte werden zurzeit entsprechend ergänzt. Auch hier findet also eine Änderung statt.
Daneben wurde das Bundesamt für Justiz unter anderem damit beauftragt, den Gesetzgebungsleitfaden mit der Thematik der quantitativen Auswirkung von Erlassen sowie der Beschaffung und Bewirtschaftung von Daten zu ergänzen. Diese Aufträge befinden sich ebenfalls in der Umsetzung.
Parallel dazu wurde 2020 im Rechtsetzungsverfahren verwaltungsintern ein sogenannter Quick-Check eingeführt. Mit diesem Instrument kann frühzeitig im Rechtsetzungsprozess festgestellt werden, welches die relevanten Auswirkungen sind und wann eine Regulierungsfolgenabschätzung nötig ist. Der Quick-Check und die vermehrte Durchführung von Regulierungsfolgenabschätzungen tragen ebenfalls zur Qualitätssicherung der verwendeten Daten bei.
Sie sehen also, vieles wurde bereits geändert oder ist in Umsetzung. Der Bundesrat sieht daher keinen Mehrwert in der Ausarbeitung eines Berichtes.
Ich bitte Sie daher, das Postulat abzulehnen.