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Thurnherr Walter · 2021-06-10

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-06-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, dass die Auswirkungen von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen auf Familien im Rahmen von Gesetzgebungsarbeiten zu prüfen sind und offengelegt werden sollen. Er sieht jedoch keinen Handlungsbedarf im Bereich der rechtlichen Grundlagen oder der Vorgaben für die Verwaltung, denn diese bestehen bereits.

Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes hält fest, dass in einer Botschaft zu einem Erlassentwurf die Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erläutern sind. Dazu gehören selbstverständlich auch die Auswirkungen auf die Familie. Im aktuellen Leitfaden für Botschaften des Bundesrates findet sich unter Ziffer 6.4 die Vorgabe, dass auf jeden Fall zu prüfen und gegebenenfalls in der Botschaft darzustellen ist, ob und wie eine Vorlage sich auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen besonders auswirkt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) erwähnen. Die RFA-Richtlinien des Bundesrates sehen vor, dass die Auswirkungen eines Rechtsetzungsvorhabens auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen zu untersuchen sind. Die RFA-Checkliste konkretisiert, dass die Auswirkungen einer Vorlage auf jeden Fall zu prüfen sind. Es geht um Kosten, Nutzen, Verteilungswirkungen auf die sozialen Gruppen wie Familien, Alleinerziehende, Kinder und Behinderte. Die Ausführungen zu den erwähnten Punkten im Rahmen einer RFA sind zwingend, soweit diese im konkreten Fall relevant sind.

Gestützt auf den bestehenden rechtlichen Rahmen und die Vorgaben des Bundesrates zur RFA ist sichergestellt, dass bei der Erarbeitung von Erlassen des Bundes die Auswirkungen auf Familien systematisch geprüft und transparent dargelegt werden.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion.