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Thurnherr Walter · 2021-06-10

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-06-10

Wortprotokoll

Seit der Einreichung dieser Motion im Dezember 2019 wurde das E-Voting neu lanciert. Wir haben Ende April im Auftrag des Bundesrates die Vernehmlassung der Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe eröffnet.

In der Motion wird zu Recht die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den Schweizer Hochschulen angesprochen. Diesen Weg sind wir bei der Neulancierung auch gegangen. Wir haben mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft einen breiten Dialog über die Anforderungen an den Einsatz von E-Voting geführt. Die Ergebnisse dieses Dialogs fliessen in die rechtlichen und technischen Grundlagen des Versuchsbetriebs ein. Sie können das in der Vernehmlassungsvorlage, aber auch in den von Bund und Kantonen beschlossenen mittel- und längerfristigen Massnahmen sehen.

Zu den Eckpfeilern der Neuausrichtung gehört nebst der engen Zusammenarbeit mit der Wissenschaft auch der stärkere Einbezug der Öffentlichkeit, z. B. durch Bug-Bounty-Programme. Voraussetzung dazu ist Transparenz. Die Vernehmlassungsvorlage enthält entsprechende Anforderungen. Künftig sollen zudem unabhängige Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes für eine wirksame Überprüfung der Systeme und ihres Betriebs sorgen. Die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs bringt für Bund, Kantone und Systemanbieter entsprechende Kosten mit sich, auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Wissenschaft. Die Finanzierung der Kosten muss sichergestellt werden, Bund und Kantone stehen dazu derzeit im Gespräch.

Der Bundesrat beantragt trotzdem die Ablehnung der Motion, obwohl er mit dem Motionär übereinstimmt, dass der Forschung im Bereich der Digitalisierung der politischen Rechte eine wichtige Bedeutung zukommt.

Einerseits gibt es für die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft bereits etablierte Verfahren und Förderinstrumente; ich verweise dazu beispielsweise auf das laufende nationale Forschungsprogramm zur digitalen Transformation, das vom Schweizerischen Nationalfonds durchgeführt wird. Das Programm umfasst immerhin einen Finanzrahmen von 30 Millionen Franken und unterstützt auch Projekte im Bereich der "digital democracy". Die Wissenschaft erkennt vielversprechende Forschungsthemen selbst am besten, die Prozesse verlaufen daher "bottom-up". Es sind die Forschenden, die Fördermittel beantragen. Der Grossteil der Förderungsinstrumente beim Schweizerischen Nationalfonds ist thematisch offen, die Förderpolitik erfolgt nach den Grundsätzen Wettbewerb, Qualität und Unabhängigkeit. Diese etablierten Verfahren sollten auch im Bereich des E-Votings angewendet werden.

Andererseits setzen Bund und Kantone die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft beim E-Voting bereits um, wie ich es vorhin angesprochen habe. Die wissenschaftliche Begleitung der Versuche ist in den Rechtsgrundlagen explizit vorgesehen. Die Bundeskanzlei kann dazu auch Forschungsarbeiten in Auftrag geben. Bund und Kantone kamen in ihrem Schlussbericht zur Neuausrichtung - ich empfehle ihn Ihnen zur Lektüre - überein, ein Konzept mit Massnahmen für die künftige wissenschaftliche Begleitung des Versuchsbetriebs zu erarbeiten.

Wir setzen bei der Digitalisierung in Bezug auf die politischen Rechte, insbesondere beim E-Voting, nach wie vor auf "Sicherheit vor Tempo" und gehen mit der nötigen Sorgfalt und Umsicht vor. Das tun wir im Dialog mit der Wissenschaft. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Anliegen der Motion erfüllt ist.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.