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Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-06-10

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-06-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, unterstütze aber den Gegenvorschlag.

Der Berichterstatter, der Kommissionspräsident, hat gesagt, das Losverfahren werde heute weder in der Schweiz noch an einem anderen Ort angewendet. Es gab das Losverfahren aber in der Geschichte; es wurde in keinem Kanton so lange angewendet wie im Kanton Glarus. Es hat sich im 16. und 17. Jahrhundert in Glarus nicht bewährt, weil der Wunsch, die Eliten aus den Ämtern zurückzudrängen, genau ins Gegenteil verkehrt wurde. Der Kampf dreht sich dann nämlich darum, wer in den Lostopf kommt. Und das ist bedeutend weniger transparent als ein offenes Wahlverfahren. Genau das ist das Problem dieser Initiative. Der Kampf würde sich dann verlagern und darum drehen, wer in den Lostopf und [PAGE 579] wer in diese Fachkommission kommt. Das wäre unter dem Strich weniger transparent, weniger demokratisch und, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, weniger legitimierend.

Aber ich möchte auch als Mitglied der Gerichtskommission noch Betrachtungen zum heutigen Verfahren einbringen - auch wenn man in der heutigen Situation nicht gerade euphorisch Werbung für die Gerichtskommission machen darf. Wir bemühen uns sehr, und es gelingt uns auch, nach objektiven Kriterien zu entscheiden. Die Anhörungen vermitteln zum Beispiel oft ein anderes Bild als das Papierdossier. Eine Fachkommission würde das vielleicht ein bisschen anders gewichten. Ich habe den Eindruck, ohne euphorisch zu sein, dass das Auswahlverfahren heute gut ist.

Aber dieses Verfahren ist auch anfällig, sehr anfällig sogar. Denn jedes Manöver bei der Wahl, jede Schaumschlägerei bei einer Wiederwahl kann dazu führen, dass das Verfahren ein Stück weit diskreditiert wird. Wir haben in dieser Legislatur jetzt zweimal erlebt, dass eine Richterwahl im Parlament verpolitisiert wurde. In einem Fall, der Präsident der Gerichtskommission hat ihn erwähnt, wollte eine Fraktion einen Richter - ich sage dem jetzt einmal so - abschiessen, weil er nicht mehr zur Parteilinie passte. Eine andere Fraktion hat das dann zum Anlass genommen, zu fordern, gleich alle Richter dieser Partei vorzuladen und anzuhören, wie unabhängig sie denn noch seien.

Der politische Konsens, dass Richterwahlen nicht verpolitisiert werden, ist nicht - ich sage es jetzt einmal so - nicht mehr vorhanden, aber er ist ein Stück weit gefährdet.

Ich komme nochmals mit einem Beispiel aus dem Kanton Glarus. Der Kommissionspräsident hat gesagt, in der Schweiz würden die Richter vom Volk oder vom Parlament gewählt. Sie werden auch von der Landsgemeinde gewählt; das ist im Kanton Glarus der Fall. Wieso die Landsgemeinde nicht einfach unter dem "Volk" subsumiert werden kann, werde ich dem Kommissionspräsidenten bilateral erläutern. Im Kanton Glarus jedenfalls findet die Wahl mit offenem Handmehr an der Landsgemeinde statt, und der Landammann schätzt, wer gewonnen hat. Ein solches Verfahren ist auf dem Papier extrem anfällig. Damit es funktioniert, muss die Akzeptanz gegeben sein. Der Wahlkampf muss weniger ein Kampf als eine Auswahl, eine Vorstellung sein, und es braucht einen Konsens, die Richterwahlen nicht auf die Spitze zu treiben, nicht zu verpolitisieren und die Proporzansprüche zu wahren. Im Kanton Glarus funktioniert das, weil dieser Konsens unbestritten besteht.

Aber auch bei uns gilt: Unser System ist nur so gut wie die, die es anwenden. Wenn der Konsens in unserem System, das ich grundsätzlich gut finde, nicht mehr vorhanden ist und eine Verpolitisierung stattfindet, dann zeigen sich eben auch die Mängel dieses Systems.

Die Initiative will eindeutig zu viel. Aber sie zeigt eben doch auf, dass gewisse Mängel bestehen. Ich bin hier mit dem Präsidenten der Gerichtskommission einig, dass die Mängel beim Auswahlverfahren und bei der Wahl bzw. Wiederwahl zu verorten sind. Beim Auswahlverfahren ist es einfach. Die Gerichtskommission ist daran, es zu verbessern. Das ist absolut in meinem Sinn, und ich meine auch, das sollte man nicht in diese Vorlage packen.

Bei der Wahl verstehe ich absolut die Überlegungen, die auch Kollege Caroni ausgeführt hat. Ich möchte sie aber um den einen Punkt, den ich vorhin erwähnt habe, ergänzen. Natürlich haben wir faktisch mit der Wiederwahl am Schluss kein Problem. Auch das Beispiel, das ich erwähnt habe, hat nicht dazu geführt, dass am Schluss ein Richter nicht wiedergewählt worden wäre oder dass alle Richter einer Partei zusätzlich zu einer Anhörung antraben mussten. Aber das Beispiel zeigt: Es geht eben nicht nur um das Resultat, sondern auch um den Prozess.

Ich glaube, dass man die faktischen Auswirkungen einer solchen Debatte in der Bundesversammlung nicht unterschätzen darf. Sie führt dazu, dass Richter vielleicht nicht mehr ganz unabhängig sind oder unter Druck stehen, nicht weil sie Angst haben, dass sie nicht wiedergewählt werden, aber weil sie Angst haben, dass in der Bundesversammlung öffentlich - die Debatte ist öffentlich - über sie gesprochen wird und dass sie vielleicht auch ein bisschen, ich sage jetzt nicht "durch den Dreck gezogen", aber thematisiert werden. Es könnte auch dazu führen, dass sich ein geeigneter Kandidat oder eine geeignete Kandidatin für das Bundesgericht sagt: Soll ich mir das wirklich antun? Das klingt jetzt ein bisschen theoretisch, denn es gibt viele, die ans Bundesgericht wollen. Aber ein Beispiel, das wir aktuell in der Gerichtskommission behandeln, zeigt, dass die Frage "Soll ich mir das antun?" eben nicht unterschätzt werden darf.

Für mich ist das Problem also weniger, dass die Wiederwahl faktisch nicht funktioniert; da bin ich mit Kollege Caroni einverstanden. Für mich ist das Problem vielmehr, dass sich die Wiederwahl am besten dazu eignet, eine Show abzuziehen, Schaumschlägerei zu veranstalten und damit indirekt eben doch Druck auf die Richter auszuüben, auch wenn das Gesamtparlament, die Bundesversammlung, am Schluss vernünftig genug ist, das im Resultat dann nicht zu tun.

Ich glaube, dass wir deshalb schon ein Stück weit ein Problem mit der Akzeptanz der Justiz haben. Wir tun uns eben keinen Gefallen, wenn wir die Initiative zu sehr auf die leichte Schulter nehmen. Immerhin hat unser Kollege Minder - er ist jetzt zwar nicht da -, der mit seiner eigenen Initiative sozusagen ein Volkstribun ist, gesagt, ein paar Leute seien unzufrieden, wahrscheinlich solche, die ans Bundesgericht gelangen wollten, aber Hunderttausende von ihnen gebe es nicht und hunderttausend, die die Initiative unterschreiben würden, auch nicht. Das ist aber passiert: Über hunderttausend Personen haben die Initiative unterschrieben. Initiativen, ob sie nun berechtigt sind oder nicht, zeigen doch in unserem Land immer auch ein gewisses Unbehagen und gewisse Missstände auf. Wir müssen sie ernst nehmen. Wenn ich jetzt mit der Botschaft in den Abstimmungskampf gehen würde, dass diese Initiative falsch sei, könnte ich dahinterstehen. Aber was die Botschaft betrifft, dass unser System heute faktisch keine theoretischen und praktischen Mängel aufweise, da bin ich mir, ehrlich gesagt, bei dem einen Punkt der Wiederwahl nicht ganz sicher.

Ich meine deshalb, dass es klüger wäre, wir würden diese Sache angehen, wir würden die Wiederwahl entpolitisieren. Wir würden zwar - das stimmt - der Bundesversammlung ein Recht entziehen, aber eines, das sie faktisch ja sowieso nur im zustimmenden Sinne ausüben kann. Rein praktisch verliert die Bundesversammlung kein Recht, weil Verfehlungen praktisch sowieso nicht von der Bundesversammlung festgestellt werden können. Ich sehe dort also das Problem, halte es aber nicht für so gravierend. Ich glaube, es wäre klüger, wir würden einen Gegenvorschlag verabschieden, die Anliegen der Initiative ernst nehmen und für etwas sorgen, was in unserem Land ganz wichtig ist, nämlich dafür, dass die Justiz akzeptiert wird und breit abgestützt ist.

Ich fürchte ein bisschen den Abstimmungskampf. Ich fürchte, dass der Initiative prozentual mehr Stimmende zustimmen werden als erwartet. Diese Initiative wird nicht angenommen werden. Aber wenn 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sagen, dass sie sie annehmen wollen, und damit zum Ausdruck bringen, dass sie mit unserer Justiz und mit diesem System nicht einverstanden sind, dann sind das zu viele. Ich fürchte, es wird in diese Richtung gehen.

Ich würde Ihnen also empfehlen, den Gegenvorschlag zu beschliessen und damit das Unbehagen ernst zu nehmen. Wir verändern damit wenig, aber wir setzen ein Zeichen, dass wir erkannt haben, dass auch das schweizerische System Mängel hat und dass die Leute, die es anwenden, vielleicht nicht mehr ganz so konsequent sind, wie sie es noch vor zehn Jahren waren. Ich danke für die Unterstützung.