Müller Leo · Nationalrat · 2021-06-10
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10
Wortprotokoll
Die damalige CVP-Fraktion und heutige Mitte-Fraktion hat am 8. Mai 2019, also vor rund zwei Jahren, dieses Postulat eingereicht. Das Anliegen fusst auf einer krassen Fehlinformation des Bundesrates. Damals hat nämlich das Bundesgericht festgestellt, dass der Bundesrat und das Parlament zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" unverhältnismässig fehlinformiert haben. Deshalb hat unsere Fraktion dieses Postulat eingereicht.
Mit diesem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, einen umfassenden Bericht über die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Parlamentes und der Stimmberechtigten zu verfassen. Dieser Bericht soll eine Strategie enthalten, wie der Bundesrat gedenkt, die objektive Meinungsbildung des Stimmvolks in Zukunft zu garantieren. Ein präziser Massnahmenplan zur Verhinderung von Fehlinformationen bei Volksabstimmungen soll präsentiert werden.
Warum diese Forderung? Wie gesagt, hat der Bundesrat im Vorfeld der Beratungen zur CVP-Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" mit gravierenden Fehlinformationen gearbeitet. Statt nur 80[NB]000 Ehepaare, wie das der Bundesrat damals behauptet hat, sind tatsächlich mehr als fünfmal so viele Ehepaare, nämlich rund 454[NB]000 Paare, von einer steuerlichen Diskriminierung betroffen. Das Bundesgericht hat dann am 10. April 2019 mit der Gutheissung der Abstimmungsbeschwerde zur Volksinitiative bestätigt, dass die Fehlinformationen gravierend waren und der Stimmbevölkerung keine klare Meinungsäusserung gewährt wurde.
Es ist die zentrale Verantwortung und Pflicht des Bundesrates, die Schweizerinnen und Schweizer jederzeit korrekt zu informieren. Solch schwerwiegende Mängel gefährden unsere direkte Demokratie. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat wird dadurch aufs Spiel gesetzt. Aufgrund dieser Situation fordert die Mitte-Fraktion einen Bericht des Bundesrates, der aufzeigt, wie künftig solche Fehler vermieden werden können und wie der Bundesrat seine betreffende Strategie umzusetzen gedenkt.
Wir haben der Antwort auf die Interpellation 18.3938 entnehmen können, dass die GPK-S Finanzminister Ueli Maurer und den Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung angehört hat. Aus der Antwort geht hervor, dass die beiden von der GPK-S gebeten wurden, die Ergebnisse einer externen Überprüfung und die entsprechenden Massnahmen vorzustellen. Diese Ergebnisse sollen im Postulatsbericht festgehalten werden.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Korrektheit sowie die Vollständigkeit von qualitativen Angaben über die Ausgangslage und die Auswirkungen einer Vorlage von zentraler Bedeutung für die Meinungsbildung und die Entscheidfindung seien. Das gelte für alle Behördeninformationen im Zusammenhang mit legislativen Prozessen, namentlich auch für erläuternde Berichte zu Vernehmlassungsverfahren, für Botschaften, für Abstimmungserläuterungen des Bundesrates usw. Die Qualitätsansprüche müssten sehr hoch sein. Zudem legt der Bundesrat fest, wie eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei [PAGE 1255] Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit dieser Entscheidungsgrundlage erarbeiten soll. Leider ist der Bundesrat nicht bereit, die Ergebnisse in einem Postulatsbericht öffentlich darzulegen. Wir fragen uns deshalb, warum der Bundesrat, nachdem er vom Bundesgericht derart gerüffelt wurde, nicht bereit ist, die Aufarbeitung in voller Transparenz vorzunehmen.
Damit komme ich zum Schluss: Ich bitte Sie, dieses Postulat zu unterstützen, damit wir dereinst dank eines Berichtes die Strategie des Bundesrates kennen und wissen, wie er solche Fehlinformationen künftig vermeiden will.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Postulates.