Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2021-06-10
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-10
Wortprotokoll
Die Motionärin verlangt mit ihrer Motion, dass die Schweizer Landeshymne in allen vier Landessprachen, eventuell auch in Englisch, auf der offiziellen Website der Bundesversammlung veröffentlicht[NB]wird. Als Basis dazu soll ein Gesangswettbewerb für Kinder- und Jugendchöre in der Schweiz ausgeschrieben werden.
Der Bundesrat beschloss am 1. April 1981, den Schweizerpsalm offiziell zur Landeshymne der Eidgenossenschaft zu[NB]erklären. Rechtlich liegt die Zuständigkeit bis heute bei der Exekutive. Es ist unbestritten, dass Staatssymbole wie die Landeshymne kulturell bedeutend und für viele Menschen identitätsstiftend sind. Auch das Parlamentsgebäude als nationales Baudenkmal und Symbol eidgenössischer Politik wurde bisher jährlich von rund 100[NB]000 Personen besucht. Die Parlamentsdienste unterhalten ein vielseitiges Angebot, um der Bevölkerung einen einfachen Zugang zum Parlamentsgebäude und zur nationalen Politik zu ermöglichen. Von besonderer Bedeutung ist jeweils der 1. August, an dem die Parlamentsdienste seit Jahren einen Tag der offenen Tür veranstalten und jeweils rund 4000 Personen das Haus besichtigen. Bei dieser Gelegenheit wird seit Jahren jeweils der Text der Landeshymne an die Besucherinnen und Besucher verteilt und der Schweizerpsalm von den anwesenden Musikgruppen intoniert. Hoffentlich werden diese direkten[NB]Einblicke[NB]in[NB]unsere politische Arbeit bald wieder möglich sein.
Bezüglich der beiden konkreten inhaltlichen Vorschläge der Motion weist das Büro darauf hin, dass die Parlamentsdienste den Vorschlag bereits umgesetzt und den Text der Nationalhymne im Vorfeld des 1. August 2020 in den vier Landessprachen samt Intonation auf der offiziellen Website der Bundesversammlung veröffentlicht haben. Am Nationalfeiertag wird die Landeshymne auf der Einstiegsseite und ansonsten dauerhaft in der Mediathek zu finden sein. Das Büro ist gerne bereit, die Parlamentsdienste damit zu beauftragen, die Idee eines Gesangswettbewerbs für Kinder und Jugendliche in der Schweiz im Hinblick auf das Jubiläum 2023 zu prüfen.
Nach Auffassung des Büros sollte es dem Organisationskomitee unter der Federführung der voraussichtlichen Präsidien im Jubiläumsjahr, also von Frau Ständerätin Häberli-Koller und Herrn Nationalrat Candinas, überlassen bleiben, auf welche Weise es genau die Landeshymne anlässlich des 175. Jubiläums der Gründung des schweizerischen Bundesstaates einbeziehen will. Die Ziffer 1 der Motion ist also bereits erfüllt. Die Ziffer 2 lehnt das Büro aus den dargelegten Gründen ab.
Das Büro beantragt Ihnen aufgrund der genannten Argumente die Ablehnung der Motion.