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AB 284381

Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-10

Wortprotokoll

Das Parlament nahm am 15. Juni 2018 mehrere Änderungen des Parlamentsgesetzes an. Ziel war, die Transparenz und die Deklaration der Interessenbindungen der Ratsmitglieder zu verbessern. Darum wurden zusätzliche Deklarationspflichten eingeführt. Nun müssen die Ratsmitglieder ihre beruflichen Tätigkeiten angeben, aber nicht nur ihren Beruf, sondern, falls sie angestellt sind, ihre Funktion und ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber. Es muss auch präzisiert werden, ob die zusätzlich ausgeübten Tätigkeiten ehrenamtlich oder vergütet sind. Diese Änderungen traten zu Beginn der 51. Legislatur in Kraft. Das war am 2. Dezember 2019.

Zusätzlich zu diesen Bestimmungen verabschiedete das Büro des Nationalrates in Erfüllung von Ziffer 1 des Postulates 16.3276 der grünen Fraktion einen Bericht mit dem Titel "Sicherstellung der Offenlegung der Interessenbindungen". Er beinhaltet mehrere Massnahmen zur Verbesserung der Offenlegung der Interessenbindungen.

Auch wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro des Ständerates ein Leitfaden verfasst. Dieser soll den Ratsmitgliedern helfen, ihre Verantwortung in Sachen Transparenz im [PAGE 1262] Allgemeinen und in Sachen Vorteilsnahme im Besonderen wahrzunehmen. Es handelt sich dabei um den "Leitfaden für die Ratsmitglieder zur Annahme von Vorteilen, zu Transparenz- und Offenlegungspflichten und zum Umgang mit Informationen" vom Herbst 2019. Dieses Papier enthält Erläuterungen zu den strafrechtlichen Bestimmungen in Sachen Korruption sowie Informationen über die Offenlegungspflichten und über die Angaben, welche die Ratsmitglieder veröffentlichen müssen.

Die Büros erliessen am 9. Dezember 2019 ausserdem Richtlinien zur Erhöhung der Transparenz der Aktivitäten und der Zusammensetzung der parlamentarischen Gruppen. Heute werden sämtliche Informationen zu diesen Gruppen auf der Website des Parlamentes veröffentlicht. Ich rufe hier in Erinnerung - es herrscht ja vielfach auch noch ein bisschen Konfusion -: Das sind ja nicht offizielle Stellen des Bundes, sie sind privat organisiert. Das wird von unseren ausländischen Kollegen vielfach nicht ganz begriffen.

Schliesslich beschloss das Büro des Nationalrates, dass jedes Ratsmitglied mindestens einmal pro Jahr aufgefordert wird, dem Büro schriftlich die Korrektheit und Vollständigkeit der zu seiner Person veröffentlichten Daten zu bestätigen. Damit werden die Ratsmitglieder regelmässig an ihre Transparenz- und Offenlegungspflichten erinnert und aufgefordert, allfällige Versäumnisse zu korrigieren.

Nach Ansicht des Büros sind diese legislativen und praktischen Massnahmen ausreichend. Es sollte nun erst einmal abgewartet werden, wie sich die neuen Vorgaben bewähren, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden. Das Büro weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass das parlamentarische System der Schweiz auf der Eigenverantwortung der Ratsmitglieder beruht. Ich wage auch hier anzumerken, dass das schon ein ziemlich grosser Unterschied zu den Nationen ist, die vorhin erwähnt wurden. Wir alle sind unseren Wählerinnen und Wählern sowie der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig.

Es gilt zum Schluss, klar festzuhalten, dass die Schaffung eines Ethikgremiums uns in keiner Weise von unserer Transparenzpflicht und unserer ethischen Verantwortung befreien würde.

Aus all diesen Gründen beantragt das Büro die Ablehnung dieses Postulates.