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Stöckli Hans · Ständerat · 2021-06-10

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-10

Wortprotokoll

Mit fast der gleichen Argumentationslinie, lieber Kollege Fässler, bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.

1.[NB]Es ist schon etwas sonderbar, lieber Kollege Fässler, wenn Sie Artikel 17 Absatz 1 zitieren, wo steht, dass "in der Regel" eine Gebühr erhoben wird, und dann sagen, dass diese Regel aber dann nur in 3 Prozent aller Fälle angewendet wird. Das bedeutet ja, dass die Realität eben nicht mit der Norm übereinstimmt. Dementsprechend ist klar Gesetzgebungsbedarf da. Es geht darum, dass man in der Gesetzgebung auch die gelebte Praxis wiederfindet, wo, wie es vorhin ausgeführt wurde, diese Regel zum Glück nur noch in 3 Prozent der Fälle angewandt wird.

2.[NB]Es ist nicht so, dass dies einen Paradigmenwechsel bedeutete. Die Lösung, die jetzt vorgeschlagen wird, wäre eine konsequente und auch eine logische Vollstreckung des Paradigmenwechsels, den wir mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips gemacht haben. Damals wurde der Grundsatz der Öffentlichkeit in die Gesetzgebung des Bundes und dann auch in diejenige der Kantone und der Gemeinden überführt. Wenn wir jetzt an etwas festhalten, was gar nicht mehr gelebt wird, vollstrecken wir diesen Paradigmenwechsel nicht, [PAGE 590] sondern machen eine Gesetzgebung, die eben nicht der Realität entspricht.

3.[NB]Frau Kollegin Z'graggen, Sie haben Angst, dass in der Folge eine Flut an Anfragen eingehen wird. Im Kanton Bern hat man dieses System schon vor langer Zeit eingeführt, sodass eben der Zugang zu amtlichen Dokumenten entschädigungslos ermöglicht und nur in Ausnahmefällen eine Gebühr verlangt wird. Das hat nicht dazu geführt, dass im Kanton Bern jetzt eine übermässige Beanspruchung dieses Rechts festgestellt worden wäre, im Gegenteil: Meine Kantonsregierung empfiehlt, wie die übrigen Kantone auch - mit Ausnahme desjenigen von Kollege Fässler -, auf diese Gesetzespräzisierung einzutreten, damit eben Kohärenz zwischen der gelebten Praxis und den generell-abstrakten Normen besteht.

Ich bitte Sie, hier konsequent zu sein und den Grundsatzentscheiden zu folgen, die unsere Kommission in der Vergangenheit gefällt hat, und hier diese kleine Anpassung vorzunehmen.

Ich war schon etwas erstaunt über die Reaktionen in den Medien. Ich glaube, diese konzertierte Aktion aller Schattierungen beweist durchaus, dass es für die Medienschaffenden von grosser Bedeutung ist, dass sie nicht prohibitiv durch solche möglichen Gebühren in ihrer Arbeit eingeschränkt werden. Ich denke, es wäre klüger, hier diesen Schritt zu machen und gleichzeitig auch darüber zu wachen, dass keine Geheimnisverletzungen stattfinden, sondern dass die Beschaffung der nötigen Information auf legalem Weg möglich ist. Für den Fall, dass dieser Weg grossen Aufwand bedeutet, ist auch im Gesetzestext, den wir beraten, berechtigterweise eine Gebührenerhebung vorgesehen.

Ich bitte Sie, auf den Entwurf einzutreten.