Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-12-05
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Bei Artikel 4a will die Minderheit Buchstabe a streichen. Sie möchte somit zulassen, dass Zivildienstleistende ihre Einsätze in einer Institution leisten können, für welche sie bereits ausserhalb des Zivildienstes gegen Entgelt oder im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung tätig sind. Erfahrungen haben gezeigt, dass es immer wieder zu Missbräuchen kommt. Das ist auch einer der Gründe, weshalb wir die Revision durchführen. Das Ziel der Bestimmung in Buchstabe a ist die Wahrung des guten Rufes des Zivildienstes. Dadurch wird verhindert, dass jemand bei seinen Kollegen Zivildienst leistet. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Ich bitte Sie, auch den Antrag Studer Heiner abzulehnen, wobei dieser Antrag weniger weit geht als jener der Minderheit. Ebenso bitte ich Sie, den Eventualantrag Vollmer abzulehnen.
Zu Buchstabe d: Hier befürchtet die Minderheit, dass Zivildienstleistende Einsätze leisten müssen, von welchen sie anschliessend im zivilen Leben nicht profitieren könnten. Buchstabe d schliesst dies aber überhaupt nicht aus. Es soll lediglich ausgeschlossen werden, dass Institutionen ausgewählt werden können, nur weil das dem Zivildienstleistenden dient. Das ist in der Armee auch nicht möglich. Zivildienst soll es auch ermöglichen, etwas Neues zu erlernen. Diese Bestimmung soll schlicht und einfach verhindern, dass das öffentliche Interesse zugunsten des individuellen Interesses verdrängt wird.
Deshalb bitte ich Sie, auch hier den Antrag der Minderheit abzulehnen. Wir haben uns in der Kommission mit 14 zu 3 und 14 zu 5 Stimmen sehr deutlich ausgesprochen. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.
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