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AB 284564

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-14

Wortprotokoll

Ich spreche zu diesen beiden noch bestehenden Differenzen.

Zuerst zu Artikel 6b: Ich möchte Sie daran erinnern, dass dieser Artikel 6b nicht eine Kreation des Bundesrates ist. Dieser Artikel ist vielmehr im Ständerat so entstanden. Sie haben jetzt eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte diesen Artikel wieder streichen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und diesen eingefügten Artikel wieder zu streichen. Weshalb?

Wir folgen einmal grundsätzlich der Stossrichtung, die in diesem Artikel verlangt wird, weil wir möglichst schnell lockern und zu einem normalen Betrieb übergehen möchten. Das wird wohl in Stufen erfolgen. Aus dieser Überlegung ist es falsch, jetzt im Gesetz einen Artikel festzuschreiben, der das dann regeln soll. Denn jedes Detail, das wir im Gesetz regeln, sorgt in der Regel nicht für mehr Rechtssicherheit, sondern führt zu Nachfragen. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht. Ich werde oft auf der Strasse angefragt: "Was gilt jetzt?" Dann muss ich sagen: "Oh, im Detail kann ich Ihnen das nicht sagen", weil die Gesetzgebung inzwischen doch recht kompliziert ist.

Hier möchten wir nicht einen neuen Aspekt ins Gesetz einfügen, der dann vielleicht in einigen Wochen schon nicht mehr ganz der Realität entspricht. Wir meinen, wenn Sie diesen Artikel streichen, würden Sie eher für Rechtssicherheit sorgen. Denn es ist nur ein einzelnes Detail, das Sie hier regeln möchten, und es wäre nicht nötig, das im Gesetz festzuschreiben. Wir werden im Rahmen der nächsten Lockerungsschritte dann entsprechende Massnahmen treffen. Was im Moment richtig sein kann, ist vielleicht in zwei, drei Monaten überholt, und hier sollten wir diese Flexibilität, wie bei anderen Details auch, dann dem Bundesrat im Rahmen der Lockerungsschritte überlassen.

Wir verfolgen gleiche oder ähnliche Ziele, erachten es aber als falsch, im jetzigen Zeitpunkt diesen Artikel, der dann für die nächsten Monate gilt, im Gesetz zu verankern. Ich bitte Sie also, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und diesen Artikel wieder zu streichen. Dann wären Sie bei der ursprünglichen Fassung des Bundesrates.

Damit komme ich zu Artikel 11, wo es um die Frage der Kultur bzw. um die Verlängerung der dort geltenden Massnahmen geht. Im Grunde genommen haben wir im ganzen Gesetz Massnahmen getroffen, die Ende 2021 auslaufen.

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat, dem Ständerat und damit Ihrer Kommissionsminderheit zu folgen. Ich bestreite nicht, dass die Kultur besondere Anliegen hat. Aber aufgrund der umfangreichen Korrespondenz, die wir führen, kann ich Ihnen sagen, dass viele andere Branchen auch Anliegen haben; wir sehen es beim Sport, im Event- und in vielen anderen Bereichen.

Es wäre meiner Meinung nach verfrüht, hier eine Ausnahmebestimmung zu schaffen. Wenn wir das machen, können wir sicher sein, dass andere folgen werden. Wie gesagt, versuchen wir, die Massnahmen Ende Jahr abzuschliessen, um die Situation danach neu zu beurteilen. Für den Fall, dass der Kultursektor weiterhin Probleme haben sollte, gehen wir davon aus, dass diese nicht flächendeckend sein werden. Es wird Bereiche geben, die rascher Tritt fassen werden, weil die Leute wieder Veranstaltungen besuchen, während andere Bereiche wohl etwas länger brauchen werden. Dieses Problem gibt es aber auch in anderen Branchen. Hier und heute eine Ausnahme für die Kultur zu beschliessen, wäre ein Präjudiz für andere Branchen.

Es sei auch daran erinnert, dass der Bund nur subsidiär für die Kultur verantwortlich ist; die Hauptverantwortung liegt bei den Kantonen. Sollten sich letztlich noch Massnahmen aufdrängen, wäre das mit den Kantonen abzusprechen, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass wir Ihnen bei Bedarf noch einen Nachtragskredit unterbreiten werden. Aber dazu braucht es unserer Meinung nach eine Gesamtbeurteilung gegen Ende Jahr. Dann gilt es nämlich festzustellen, ob die Lockerungsschritte so lange fortgesetzt werden können, bis sie wirken. Anschliessend kann beurteilt werden, wer noch mit welchen Mitteln unterstützt werden muss. Dieses Präjudiz heute zu schaffen, wäre aus unserer Sicht falsch.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 11 dem Ständerat, dem Bundesrat und Ihrer Kommissionsminderheit zu folgen.