Dittli Josef · Ständerat · 2021-06-14
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 18 Absatz 1d geht es ja direkt um den Schutz der Minderjährigen. Der Nationalrat hat die Fassung des Ständerates in einem Punkt abgeschwächt: Er will Werbung auf Internetseiten zwar untersagen, wenn sich diese an Minderjährige direkt richtet, der Ständerat hat aber beschlossen, Werbung im Internet auch auf Internetseiten zu untersagen, die von Minderjährigen eingesehen werden können.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, an der ständerätlichen Fassung festzuhalten. Die Lösung des Ständerates ist griffiger, weil sie für alle Internetseiten gilt und damit einen griffigen Jugendschutz sicherstellt. Die nationalrätliche Lösung würde in dem Sinne nicht viel bringen, weil auf Internetseiten weiterhin mit nur geringen Einschränkungen Werbung für Tabakprodukte gemacht werden könnte. Zudem ist es schwierig abzugrenzen, welche Sites sich nur an Minderjährige richten.
Sie haben den Einzelantrag Z'graggen gehört. Die Kommission ist hier ohne Gegenstimme der Auffassung, dass die ständerätliche Fassung zu bevorzugen ist.