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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2002-12-05

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Im Namen meiner Kollegin Pia Hollenstein beantrage ich Ihnen, für Militärdienstverweigerer einen zivilen Ersatzdienst von gleicher Länge wie der Militärdienst vorzusehen. Viele Fakten sprechen dafür. In der Botschaft werden die Gründe für eine Kürzung der Zivildienstdauer - 1,3- statt 1,5-mal so lange wie der Militärdienst - dargelegt. All diese Gründe sind einleuchtend, sprechen gleichzeitig aber auch für eine gerechtere Lösung, nämlich für einen Zivildienst von gleicher Länge wie der Militärdienst.

Das Tatbeweisargument ist nicht mehr stichhaltig. Inzwischen wird die Tatsache anerkannt, dass Zivildiensteinsätze von der Härte der Arbeit und von den äusseren Belastungen her mit jeder Dienstleistung in der Armee vergleichbar sind. Es wird auch festgestellt, dass mit der Einführung der differenzierten Tauglichkeit einzelne Soldaten Aufgaben übernehmen, welche mit einer zivilen Tätigkeit vergleichbar sind, dass diese Soldaten aber deshalb keinen längeren Militärdienst leisten müssen. Wenn der Zivildienst weiterhin länger dauern soll, wird also weiterhin mit verschiedenen Ellen gemessen. Das ist stossend.

Eine wichtige Begründung für die Verkürzung der Dauer des Zivildienstes ist laut Botschaft die volkswirtschaftliche Belastung durch die geleisteten Zivildiensttage. Durch eine Verkürzung der Zivildienstdauer werden unter anderem die KMU und die Selbstständigerwerbenden entlastet. Auch diese Argumentation spricht eher für einen Zivildienst von gleicher Dauer wie der Militärdienst. Weiter wird in der Botschaft festgestellt, dass Tatbeweiselemente im Zulassungsverfahren sachfremd sind. Trotzdem soll der Tatbeweis weiterhin erbracht werden müssen. Es ist nicht einleuchtend, dass Personen, deren Gewissenskonflikt mit dem Militärdienst ausgewiesen ist, dennoch einen deutlich längeren Ersatzdienst leisten müssen. Diese Verlängerung kann nur Sinn machen, wenn man sie als Strafzuschlag betrachtet.

Die Schweiz ist mit der vorgeschlagenen Dauer - 1,3-mal so lange wie der Militärdienst - viel restriktiver als andere Länder. In Deutschland z. B. dauert der Zivildienst heute lediglich noch einen Monat länger als der Dienst in der Bundeswehr. In der Regel genügt es, ein schriftliches Gesuch einzureichen.

Dass die Schweiz an der Begründungspflicht festhalten will, ist stossend. Wieso soll diese Begründungspflicht einseitig für Zivildienstleistende festgehalten werden? Es gibt keinen logischen Grund dafür. Die längere Dauer des Zivildienstes ist eine Bestrafung. Das finden wir nicht fair.

Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Antrag Hollenstein zuzustimmen.