Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-06-14
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz regelt den Schutz der Bevölkerung und des Personals vor dem Passivrauchen zum Beispiel oder insbesondere in Restaurants. Das ist bei Produkten, welche Tabak verbrennen, richtig, da entsprechende Emissionen wie Rauch entstehen. Dieser Rauch enthält Partikel mit lungengängigen Schadstoffen und potenziell auch krebserregenden Substanzen. Dieser Rauch kann auch Menschen im Umfeld der aktiven Raucher gefährden. Hingegen enthalten E-Zigaretten lediglich Propylenglykol, Glycerin, Aroma und Nikotin. Beim Dampfen entsteht praktisch nur Dampf und Aerosole mit etwas Aroma und Nikotin.
Es ist nicht begründbar, warum reine E-Zigaretten bezüglich Passivrauchen den Zigaretten gleichzustellen sind. Die potenziellen Schadstoffe könnten höchstens den Raucher selber gefährden, allerdings ist die Belastung viel tiefer als die Belastung beim Rauchen einer Zigarette - ausser beim Nikotin. Eine Belastung ist bei normaler Belüftung kaum nachweisbar, und für weitere Personen, die im Raum sind, ist eine Gefährdung für die Gesundheit praktisch ausgeschlossen. Insbesondere ist auch die Nikotinkonzentration zu tief, um in Räumen andere Personen zu betreffen. Im Gegenteil würden Raucher, die von den schädlichen Zigaretten auf deutlich weniger schädliche E-Zigaretten umstellen wollen, so wieder in Fumoirs gedrängt, wo sie mit Zigarettenrauch in Kontakt kämen.
Mit dem Antrag sollen also nur die reinen E-Zigaretten ausgenommen werden, während Produkte, die direkt oder indirekt Tabak verbrennen oder auch erhitzen, dem Passivraucherschutz unterliegen sollen. Damit wird eine Trennung von reinen Dampfprodukten und Tabakprodukten vorgenommen. Mit dieser Lösung, die übrigens die heutige Lösung ist, kann der Besitzer oder Pächter eines Restaurants eben selber entscheiden, ob, wann und wo er E-Zigaretten zulassen will oder eben auch nicht.