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Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-12-09

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-09

Wortprotokoll

Die Minderheit II beantragt Ihnen, dem Ständerat zuzustimmen. Der Ständerat hat diese Position gegenüber den Anträgen des Bundesrates um weitere 15 Millionen Franken reduziert. Bereits der Bundesrat hatte gegenüber seinem ursprünglichen Antrag eine Reduktion von 42 Millionen Franken vorgesehen; dies vor allem im Bereich der Sozialpläne, wo entsprechend den Aufforderungen aus der Finanzkommission mehr Zurückhaltung geübt werden soll.

Mit dem Beschluss, den der Ständerat gefasst hat, kann der Bundesrat eine vernünftige Personalpolitik betreiben, indem einerseits die Teuerung ausgeglichen werden kann, anderseits auch die Einzahlungen in die zweite Säule getätigt werden können und zudem im Bereich des neuen Bundespersonalrechtes auch eine vernünftige Lohnpolitik betrieben werden kann.

Dies ist nicht möglich, wenn Sie der Minderheit I (Zuppiger) zustimmen und eine Reduktion auf 4,4 Milliarden vornehmen. Das reicht knapp aus, um den Teuerungsausgleich zu bezahlen. Es reicht aber nicht aus, um weitere Aufstockungen im Personalbereich, die Sie beschlossen haben - ich nenne hier vor allem EffVor - zu finanzieren. Wenn man diese Personalaufstockungen finanziert, wie es das Gesetz vorsieht und wie es die Aufgabenerledigung erfordert, dann ist es nicht mehr möglich, einen Teuerungsausgleich - nicht einmal in der Höhe von einem Prozent - zu bezahlen. Ich weise darauf hin, dass gemäss der UBS-Studie, die Sie auch in der Presse kommentiert sahen, im nächsten Jahr gesamtwirtschaftlich ein durchschnittliches Lohnwachstum von 1,3 bis 1,4 Prozent erfolgen wird. Der Bund sollte zumindest den vollen Teuerungsausgleich finanzieren können. Dies wird wie gesagt mit 4,4 Milliarden nicht möglich sein.

Aber auch beim Antrag der Mehrheit auf 4,45 Milliarden Franken werden sich für den Bundesrat Probleme ergeben, wenn er eine vernünftige Stellenbewirtschaftung machen und nicht einfach beim Personal über die Massen einsparen will, indem Bedürfnisse nicht mehr abgedeckt werden können, wodurch letztlich auch der Unmut beim Personal wachsen wird. Wenn man beim Personal sparen will, dann ist dies letztlich nur mit einem Aufgabenverzicht, einem Aufgabenabbau möglich. Hier hat das Parlament die entsprechenden Beschlüsse zu treffen. Man kann den schwarzen Peter nicht dem Bundesrat zuspielen und ihn dazu verurteilen, gegenüber dem Personal ein schlechter Arbeitgeber zu sein, der immer mehr verlangt und immer weniger bezahlt.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit II und damit dem Ständerat zuzustimmen, der diese Angelegenheit genau betrachtet hat.