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Müller Damian · Ständerat · 2021-06-14

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Ich spreche zur Frage, ob Regierungsräte und Beamte künftig weiterhin im Verwaltungsrat der BVG-Aufsichtsbehörden vertreten sein sollen oder ob dies, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, künftig definitiv nicht mehr der Fall sein soll. Die Mehrheit Ihrer Kommission will dem Bundesrat folgen und dies in Artikel 63 Absatz 3 dritter Satz festhalten.

Bereits beim Beschluss über die Strukturreform BVG, die seit nunmehr zehn Jahren in Kraft ist, war der Wille des Gesetzgebers klar: Das ganze System der Aufsicht über die berufliche Vorsorge muss unabhängig ausgestaltet werden. Dazu gehört auch, dass regionale Aufsichtsbehörden nicht mehr von Regierungsmitgliedern dominiert werden können. Was damals eigentlich schon als für die Zukunft selbstverständlich galt, verharrt zu einem kleinen Teil immer noch in der Umsetzung. Noch in drei Aufsichtsbehörden sind gemäss Verwaltung heute Regierungsratsmitglieder im Verwaltungsrat vertreten. Fünf Regionen haben sich inzwischen anders organisiert. So ist es nun an der Zeit, diesen Punkt explizit zu regeln. Ich unterstütze deshalb die entsprechende Mehrheit.

Wir leisten der beruflichen Vorsorge letztlich keinen Dienst, wenn wir gegenüber einer Minderheit von Kantonsregierungen hier nochmals eine Konzession machen wollen. Denken wir nur schon daran, dass ein solcher Verwaltungsrat auch materielle Einflussmöglichkeiten auf die Art und Weise der Wahrnehmung der Aufsicht hat und gleichzeitig gerade auch kantonale Pensionskassen oder andere Sammeleinrichtungen mit einem grossen Anteil an angeschlossenen öffentlichen Arbeitgebern dieser Aufsicht unterstehen. Bei allem Verständnis für das Argument, es sei doch in den letzten Jahren alles bestens gelaufen - es trifft nicht einmal zu. Das sehen wir, wenn wir den Blick für einmal weg von der Deutschschweiz über den Sensegraben werfen. Es wäre unklug, jetzt [PAGE 619] dem Bundesrat in dieser Frage einer professionellen Führung nicht zu folgen und zu riskieren, bei einer nächsten Gelegenheit zu sagen: Es wäre doch besser gewesen!

Machen wir uns nichts vor: Es geht um sehr viel Geld in der beruflichen Vorsorge, und es gibt aufgrund menschlichen Versagens leider auch immer wieder unschöne Konstellationen. Dann möchte ich mir nicht vorwerfen müssen, nicht wenigstens die heute eigentlich selbstverständliche Funktionstrennung vollzogen zu haben.

Machen wir uns nichts vor! Wenn wir heute faktisch einen Schritt zurück machen, werden wir uns schon bald einmal, dann aber aufgrund irgendeiner unschönen Konstellation unter Druck, wieder mit dieser Frage befassen müssen. Damit tun wir der beruflichen Vorsorge und uns nichts Gutes.

Allerdings stimme ich der Anpassung, jedoch nur in Verbindung mit dem Antrag der Kommission, in der Schlussbestimmung zu, wonach die drei Aufsichtsregionen, die von der Änderung noch betroffen sind, für die Umsetzung fünf Jahre - ich betone: fünf Jahre! - Zeit haben und nicht nur deren zwei, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hat.

Aufgrund des materiellen Zusammenhangs der beiden Artikel spreche ich hier auch gerade zur Schlussbestimmung. Ich bitte Sie, auch dort der Kommission zu folgen.

Die Übergangsfrist von zwei Jahren ist zu kurz und nicht sinnvoll, und es besteht auch keine Dringlichkeit. Namentlich würde die Bestimmung dazu führen, dass ganze Verwaltungsräte respektive Verwaltungskommissionen innert zweier Jahre ausgewechselt werden müssten. Das würde die Aufsichtsbehörden schwächen, das Know-how würde verloren gehen, und es würde zu einem gefährlichen Vakuum führen. Das ist sicher das Letzte, was wir möchten. Mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren hingegen erhalten die betroffenen Kantone die Chance, eine geordnete Nachfolgeregelung, die beispielsweise auch personell gestaffelt sein kann, einzuleiten und somit auch umzusetzen. Das liegt auch im Interesse einer konstanten Aufsicht und damit auch im Interesse der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen und ihrer Versicherten. Auch der Bundesrat räumte in der Kommission auf meine entsprechende Frage ein, dass eine fünfjährige Übergangsfrist tatsächlich angemessener und sinnvoller sei.

Folgen Sie deshalb bei beiden Artikeln der Mehrheit Ihrer Kommission!