Ettlin Erich · Ständerat · 2021-06-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Hier geht es darum, ob der Bundesrat regeln kann, wie Vermittler im BVG entschädigt werden können. Der Bundesrat hat Artikel 69 eingefügt. In Absatz 1 hält er fest, dass er regelt, unter welchen Voraussetzungen Vorsorgeeinrichtungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften Entschädigungen bezahlen dürfen und Versicherungseinrichtungen solche Entschädigungen ihrer getrennten Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge belasten dürfen.
Die erste Kritik an diesem Artikel war, dass dieser so nicht in der Vernehmlassung war. Das war die Hauptkritik. Man hat also gesagt, da wird etwas eingefügt, zu dem man sich nicht äussern konnte. Dann kritisierte man auch, dass hier ein Projekt "Modernisierung der Aufsicht in der AHV" vorliege und das im BVG ein sachfremder Einsatz sei. Es gab eine gewisse Unruhe, insofern als man auch gesagt hat: Wieso sollen jetzt die Vermittler nicht mehr so abrechnen können wie bis anhin, nämlich die Unternehmen beraten und dann mittels Courtagen - das ist ein Prozentsatz auf den vermittelten Umsätzen oder dann in der Beratung auf den erbrachten Leistungen - abrechnen, sondern nur noch über Direktzahlung durch den Arbeitgeber? In dieser Konstellation sind zwei, drei Punkte enthalten, die man beachten muss.
Wenn man das heutige Courtagen-Modell nimmt, dann sieht man, dass diese Gebühren aus der Pensionskasse und nicht durch den Arbeitgeber bezahlt werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass der Arbeitgeber direkt die Vermittler beauftragt und sie auf Stundenbasis oder wie auch immer dann entschädigen würde. Vor allem die Vertreter von KMU wiesen auf die Gefahr hin, dass das dazu führen könnte, dass man diese Bezahlungen nicht tätigt. Das heisst, dass die KMU diese Zahlungen nicht mehr ausführen würden und damit am Schluss eine schlechtere Lösung hätten; denn die KMU - die Arbeitgeber quasi - haben heute ja ein Interesse daran, eine ausgereifte, gute Lösung zu haben. Über das Courtagen-Modell werden sie angespornt und motiviert, das so zu machen. Wenn aber dann der Vermittler sagt: "Ich stelle eine Rechnung für das Aussuchen der richtigen Vorsorgelösung", dann macht der Arbeitgeber allenfalls einen kürzeren Weg und nimmt die nächstbeste Lösung. Das ist die Befürchtung. Das wurde uns auch aus den Gewerbekreisen so mitgeteilt.
Dazu kommt, dass diese Thematik der Entschädigung der Vermittler momentan bei der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes diskutiert wird. Hier wurden zwei Hauptpunkte eingeführt. Dabei geht es erstens um die Transparenz: In Zukunft müssen die Vermittler gemäss dem Versicherungsaufsichtsgesetz, wenn es so durchkommt, aufzeigen, von wem sie wie viel Entschädigung erhalten. Wenn Sie also Courtagen für eine Vermittlung einer Versicherungslösung haben, dann müssen sie dem Auftraggeber, also dem Unternehmen, zeigen, wie viel sie von wem erhalten haben. Das wäre die Transparenz. Zweitens wird im Versicherungsaufsichtsgesetz Qualität gefordert: Die Versicherungsvermittler müssen Weiterbildungen ausweisen, sie müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, damit sie überhaupt tätig werden können.
Die Courtagen sind ja - das wurde in der Kommission auch diskutiert - nicht nur einmalig, sondern auch laufend. Es gibt zwei Phasen: zuerst die Suche nach der idealen Vorsorgeeinrichtung, dann aber auch die Betreuung der Unternehmen, währenddem die Vorsorgeeinrichtung schon besteht; das ist ja der normale Prozess. Das Suchen nach der neuen Vorsorgeeinrichtung ist die Ausnahme, und die Betreuung während des Jahres ist der Normalfall. Hier gibt es Stellenwechsel von Personen, Pensenwechsel, was auch immer, und das braucht auch bezüglich des BVG immer gute Beratung. Die Vermittler machen das auf Courtagen-Basis.
Auch das Zahlenverhältnis muss man sich vielleicht vor Augen führen. Im Rahmen der Diskussion wurde noch davon gesprochen, dass den Pensionskassen Mittel entzogen würden. Man kann davon ausgehen, dass sich in den Vorsorgeeinrichtungen etwa 1 Billion Franken befindet. Als Vermittlungsgebühren werden 180 Millionen Franken diskutiert. Es ist keine so genaue Wissenschaft, wie viel wirklich an Vermittler bezahlt wird. Aber wenn es 180 Millionen Franken sind, dann wären das 0,018 Prozent dieser Billion, und wenn man das mit der Vermögensverwaltung vergleicht, die etwa 0,5 Prozent ausmachen kann, dann wären das für die Vermögensverwaltung 5 Milliarden Franken. Man muss das also auch ins Verhältnis setzen.
Das war die Diskussion in Ihrer Kommission.
Die Minderheit hat dann vor allem das Problem des "Dieners zweier Herren" moniert, dass also die Courtagen-Lösung nicht korrekt sei, weil man dann immer die gleichen Versicherungseinrichtungen nehmen würde, nämlich jene, die am meisten bezahlen. Ich denke aber, dass der Minderheitssprecher die Position der Minderheit hier vertreten wird.
Deshalb würde ich es einmal bei diesen Ausführungen belassen.
Man hat in der Kommission mit 9 zu 4 Stimmen dafür gestimmt, Artikel 69 zu streichen.