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Noser Ruedi · Ständerat · 2021-06-14

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Ich melde mich, weil ich der Ansicht bin, dass der Minderheitssprecher einen Fehler gemacht hat. Er hat gesagt, zum Abschluss eines BVG-Vertrags sei der Arbeitgeber verpflichtet. Das ist schlicht und einfach falsch. Lesen Sie Artikel 11 betreffend den Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung! Dort steht unter Absatz 1, der Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftige, müsse sich einer in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragenen Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Absatz 2 lautet: "Verfügt der Arbeitgeber nicht bereits über eine Vorsorgeeinrichtung, so wählt er eine solche im Einverständnis mit seinem Personal oder der allfälligen Arbeitnehmervertretung." In Absatz 3bis wird festgelegt, dass der Arbeitgeber sein Personal und die Arbeitnehmervertreter konsultieren muss, wenn er die Pensionskasse wechseln will. Das Personal hat ein Mitspracherecht. In der Firma gibt es also eine paritätische Kommission, die das entscheidet; Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden zusammen. Das sage ich, weil ich das dreissig Jahre lang so gemanagt habe. Ich habe solche Sachen als Arbeitgeber schon gemacht.

Sie müssen das Mitspracherecht der Mitarbeiter gewährleisten. Wie machen Sie das? Es gibt ja auf dem Markt dreissig, vierzig, fünfzig Angebote. Wer präsentiert diese Angebote der Mitarbeiterkommission? Der Arbeitgeber? Wie soll ich diese Angebote überhaupt prüfen? Woher habe ich dazu überhaupt das Wissen? Ich bin auf spezialisierte Broker angewiesen, die die Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote meiner Kommission präsentieren und darüber informieren. Das ist die Situation, in der ich drinstecke, denn ich als Arbeitgeber habe das Wissen nicht. Ich habe es nicht. Meine Kommissionsmitglieder haben es notabene auch nicht. Sie brauchen einen Spezialisten.

Ich begreife sehr gut, dass der Schweizerische Pensionskassenverband das nicht will, denn durch die Broker kommt eine Objektivität in die ganze Geschichte hinein, die dazu führt, dass es richtig gemacht wird.

Was ist eigentlich die Aufgabe eines guten Brokers bzw. eines Brokers, der es gut macht? Er begleitet nicht nur den Entscheid für eine Kasse, sondern nachher auch die Erstellung der entsprechenden Arbeitsreglemente, denn ich muss für jeden Mitarbeiter die Leistung im Todesfall, bei Invalidität usw. in einem Vertrag klar festlegen. Wenn ich dann Fälle habe, betreut dieser Broker auch die Fälle. Das heisst, für ihn ist das ein "ongoing" Geschäft, bei dem er eigentlich dauernd Leistung erbringen muss.

Jetzt kann man darüber diskutieren, da bin ich einverstanden, ob er das über eine Courtage machen soll - für kleine Firmen ist das die einzige Möglichkeit, dass es überhaupt noch kostendeckend ist, das sage ich Ihnen - respektive ob er das über eine Stundensatzleistung zugunsten der Kasse machen soll. Das sind die zwei Möglichkeiten, die Sie haben. Doch Sie brauchen den Broker, und Sie brauchen diese Dienstleistung; anders wird es nicht funktionieren.

Darum bitte ich Sie hier wirklich, keine Änderung zu machen, wenn Sie wollen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Firma weiterhin das beste Angebot auswählen können und hier auch gemeinsam eine objektive Orientierung haben. Wenn Sie das streichen, dann müsste ich meine Mitarbeiter über die verschiedenen Angebote informieren, und es tut mir leid: Ich bin bei solchen Sachen kein Spezialist, ich brauche diese spezialisierten Broker.

Darum bitte ich Sie, hier wirklich der Mehrheit zu folgen.