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Zanetti Roberto · Ständerat · 2021-06-14

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Der Titel und dann auch der Text der Motion wirken ein bisschen sperrig. Ich sage Ihnen, was genau das Problem war. Ich bin von einem mir persönlich nicht bekannten Mitbürger auf den Fall hingewiesen worden. Es ging um ein junges Ehepaar mit drei Kindern. Die Mutter, die sich um die Kinder kümmert, also eben nicht erwerbstätig ist, musste eine ein bisschen komplizierte Rückenoperation über sich ergehen lassen. Sie war etwa einen Monat im Spital und dann zwei oder drei Monate mit der ärztlichen Anordnung, keine Gewichte heben zu dürfen, mehr oder weniger bettlägerig.

Jetzt können Sie sich das vorstellen: Drei Kinder, und du darfst nichts herumtragen. Das ist praktisch unmöglich. Da gibt es zwei Varianten: Entweder bleibt der Ehemann zuhause und schaut zu diesen Kindern, oder er hat eine Mutter oder Schwiegermutter oder Schwägerin, die das übernehmen kann. Das war bei dieser Familie leider nicht der Fall. Da blieb noch die dritte Variante: Er hat die Kinder für eine beschränkte Zeit in eine Kita gegeben.

In der Botschaft des Bundesrates zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer - damals ging es um die Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer - hat der Bundesrat davon gesprochen, dass eine Kita für fünf Tage pro Woche zwischen 2200 und 2700 Franken im Monat kostet. Nehmen wir einmal 2500 Franken. Bei dieser Familie sind es drei Kinder à 2500 Franken, das gibt 7500 Franken pro Monat. Wenn das drei oder vier Monate dauert, dann kostet das diese Familie 20[NB]000 oder 30[NB]000 Franken. Ein normales Haushaltsbudget wird damit natürlich gesprengt.

Immerhin - und das freut mich - haben sowohl die Kommission, und zwar Mehrheit wie Minderheit, als auch der Bundesrat festgestellt, dass da tatsächlich ein Problem besteht. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort von "praktischen Problemen" und auch von einer "Notsituation", und die SGK sagt ebenfalls, es könnte eine Notsituation entstehen. Bei einem normalen Haushaltseinkommen können 20[NB]000 Franken schon ziemlich dramatisch sein. Dann sagen sowohl der Bundesrat wie auch die Kommissionsmehrheit, das Anliegen der Motion liege nicht in der Zuständigkeit des Bundes, sondern in jener der Kantone oder der Gemeinden oder irgendwelcher Wohlfahrtsorganisationen, gemeinnütziger Institutionen usw.

Ich teile diese Beurteilung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit eben nicht. Wir haben Artikel 41 in der Bundesverfassung, und ich weiss: Juristen sagen jeweils, es sei einer ein schlechter Jurist, wenn er die Verfassung zitiere. Ich bin kein Jurist. Als Politiker darf ich die Verfassung zitieren. Artikel 41 Absatz 1 der Bundesverfassung besagt: "Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: [...] c. Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden." In Absatz 2 heisst es: "Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall" - plus noch andere sogenannte Wechselfälle des Lebens - "gesichert ist." Jede Person ist also gegen die wirtschaftlichen Folgen gesichert. In Absatz 3 steht: "Sie streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten [...] an." Dann gehe ich ein bisschen weiter. Es gibt dann noch Artikel 116, "Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung", und Artikel 117 Absatz 1: "Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung."

Dann zurück zu Artikel 42 der Bundesverfassung: "Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist." Die Bundesverfassung sagt: Du, Bund, musst Vorschriften über Kranken- und Unfallversicherungen erlassen. Es geht hier ausdrücklich um die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Unfall. Wenn also eine Mutter oder ein Vater, die oder der sich um die Kinder kümmert, sie also betreut, aufgrund von Krankheit oder Unfall diese Betreuung nicht mehr wahrnehmen kann, dann muss sie oder er die Kinder in Obhut geben. Das kostet sie oder ihn eine Stange Geld. Wir haben vorhin gesehen: Das können 20[NB]000 oder 30[NB]000 Franken sein. Dann sind das eben wirtschaftliche Folgen von Krankheit oder Unfall.

Gemäss Artikel 41 Absatz 2 müssen Bund und Kantone das regeln. Weil man das im Rahmen der Krankenversicherung oder Unfallversicherung tun könnte, ist es eben Sache des Bundes. Ich bin also wirklich dezidiert der Meinung: Einfach zu sagen, dass wir hier ein Problem lokalisieren, aber nicht zuständig sind, geht nicht. Ich erwarte ja nicht, dass der Bundesrat eine Kinderkrippe aufziehen muss. Aber dann müsste der Bund zumindest sagen: Ihr Kantone, ihr Gemeinden müsst da eine Struktur aufziehen, um diesem Problem gerecht zu werden.

Jetzt einfach noch so, um abzurunden: Das wäre ein Modell, das insbesondere das klassische Familienmodell unterstützen würde. Die Problematik, dass Väter und Mütter mit kranken Kindern zuhause zu den Kindern schauen und kurzfristig Urlaub nehmen können, haben wir geregelt. Aber hier geht es nicht um kranke, sondern im Gegenteil um putzmuntere Kinder, zu denen man schauen muss, wenn die beaufsichtigende Person - nicht die beaufsichtigte, sondern die beaufsichtigende Person - nicht einsatzfähig ist. Also könnte man bei ihrer Unfall- oder Krankenversicherung anknüpfen.

Ich gehe davon aus, dass das eher wenige, exotische, aber für die Familien traumatische Fälle sind. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir hier eine Lösung finden sollten. Die Formulierung der Motion ist sehr offen. Der Lösungsansatz könnte beim KVG, UVG, bei der EO oder weiss der Kuckuck [PAGE 624] wo anknüpfen. Aber ich bin der Meinung, dass wir es den jungen Familien schuldig sind, für diesen Spezialfall eine Lösung zu haben.

Jetzt komme ich ganz zum Schluss: Wir haben die Hälfte der Legislaturperiode noch nicht absolviert, und wir haben dreimal geklatscht, weil Ratsmitglieder Babys gekriegt haben; das vierte Mal steht unmittelbar bevor. Wenn das in dieser Kadenz weitergeht - in einer halben Legislatur vier neue Erdenbürger -, hätten wir in der übernächsten Legislatur eine natürliche Mehrheit junger Eltern, die diesem Anliegen zum Durchbruch verhelfen würden. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn unser Rat diesem Problem Rechnung tragen würde, wäre es für mich auch ein bisschen eine Reverenz an die jungen Eltern oder die unmittelbar Eltern werdenden Kolleginnen in unserem Rat und nicht zuletzt auch eine Reverenz an den 14. Juni. Es geht ja vor allem um Mütter, die da gelegentlich in Schwierigkeiten kommen.

Ich bitte Sie deshalb, der Sache zuzustimmen, damit der Nationalrat dann meinetwegen noch eine intelligentere Formulierung findet. Wenn Sie nicht über Ihren Schatten springen können, dann enthalten Sie sich der Stimme, sodass es vielleicht doch eine mutige Anzahl von Ja-Stimmen gibt und der Nationalrat die Sache an die Hand nehmen kann.

Wenn man ein Problem entdeckt, soll man es lösen. Wenn man das nicht machen will, soll man eine Lösung nicht von Anfang an verunmöglichen. Wenn Sie die Sache jetzt versenken, wäre eine Lösungssuche verunmöglicht. Ich würde Sie bitten, sich mindestens der Stimme zu enthalten, damit sich der Nationalrat oder die entsprechende Kommission noch einmal mit Engagement hinter die Sache machen kann. Es ist ein ernsthaftes Problem, das junge Familien in grosse Schwierigkeiten bringen kann.

Ich möchte hier die Solidarität mit diesen jungen Familien zelebrieren und bitte Sie, mir das gleichzutun.