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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-06-15

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-06-15

Wortprotokoll

Diese aktuelle Debatte findet auf der Basis einer dringlichen Anfrage sowie von sechs dringlichen Interpellationen statt. Die schriftlichen Antworten des Bundesrates liegen Ihnen vor. Der Entscheid des Bundesrates vom 26. Mai 2021, die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen zu beenden, hat Grundsatzdebatten ausgelöst und bewegt weiterhin die Gemüter. Das ist verständlich, und entsprechend wichtig ist die heutige Diskussion.

Verschiedene Interpellationen zielen auf die Entscheidungsgrundlagen des Bundesrates. In der Beilage zu den Interpellationen der FDP-Liberalen Fraktion, der SP-Fraktion sowie der grünen Fraktion finden Sie eine tabellarische Übersicht über die Folgen des Nichtabschlusses des institutionellen Abkommens. Diese entspricht, was die Inhalte der Folgen sowie der Auffangmassnahmen betrifft, derjenigen Version der Übersichtstabelle, welche der Bundesrat am 26. Mai als Entscheidungsgrundlage verwendet hat. Nach der Beendigung der Verhandlungen mit der EU sind diese Informationen nicht mehr vertraulich. Damit die Debatte im Parlament unter den besten Voraussetzungen stattfinden kann, stellte der Bundesrat die gewünschte Transparenz her. Vorbereitungen, Verlauf und Resultat der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen Schweiz-EU sind im entsprechenden Bericht des Bundesrates vom 26. Mai detailliert dargestellt.

Werfen wir einen kurzen Blick zurück! Geregelte, gut funktionierende Beziehungen zur EU sind eine Priorität für die Schweiz. Aus diesem Grund war der Bundesrat 2013 bereit, Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU aufzunehmen. Denn Brüssel machte die Einführung sogenannter institutioneller Mechanismen zur Voraussetzung für die Weiterführung der Binnenmarktbeteiligung der Schweiz. Die Schweiz machte bereits mit dem Beginn der Verhandlungen einen grossen Schritt: Sie akzeptierte das Prinzip der dynamischen Rechtsübernahme sowie einen Streitbeilegungsmechanismus mit Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für die Auslegung von EU-Recht als integrale Bestandteile einer institutionellen Lösung.

Dieser Schritt implizierte die Bereitschaft zu einer grundlegenden Änderung im Verhältnis Schweiz-EU. Er war aufgrund seiner souveränitätspolitischen Relevanz innenpolitisch von Anfang an schwierig. Umso wichtiger war es darum für die Schweiz, die für sie wesentlichen materiellen Interessenbereiche als Ausnahmen von der dynamischen Rechtsübernahme zu definieren. Entsprechend definierte sie die Sicherung des Schweizer Lohnschutzes sowie den expliziten Ausschluss einer Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie bereits im Mandat von 2013 als rote Linie.

Diese beiden Anliegen wurden in den innenpolitischen Konsultationen zum Abkommensentwurf in der ersten Hälfte 2019, neben einem weiteren Punkt zu den staatlichen [PAGE 1330] Beihilfen, als wesentliche Interessen der Schweiz deutlich bestätigt, d. h. als Interessenpunkte, welche für die Mehrheitsfähigkeit des Abkommens entscheidend sind. Sie wurden nach intensiven Diskussionen mit den Kantonen und den Sozialpartnern am 11. November des letzten Jahres vom Bundesrat als Minimalforderungen präzisiert: Die Schutzwirkung der flankierenden Massnahmen muss gesichert werden, und die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie muss sich auf diejenigen Aspekte beschränken, die sich auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmenden und deren Familienangehörigen beziehen.

Diese zentralen Forderungen der Schweiz lagen also von Beginn weg auf dem Tisch. Sie waren innenpolitisch abgestützt und wurden der EU immer klar kommuniziert. Am politischen Treffen des Bundespräsidenten mit der EU-Kommissionspräsidentin vom 23. April 2021 in Brüssel mussten beide Seiten feststellen, dass die Differenzen in den sogenannten wesentlichen Interessenbereichen trotz beidseitig engagiert geführten weiteren Verhandlungen gross geblieben und dass sie grundsätzlicher Natur sind.

Der Bundespräsident hat in Brüssel die Position der Schweiz noch einmal in aller Deutlichkeit dargelegt. Ohne ein substanzielles Entgegenkommen der EU in den genannten zwei Punkten sind für die Schweiz die Voraussetzungen zur Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens nicht gegeben. Der Bundespräsident forderte die Kommissionspräsidentin zudem auf, die Offerte der Schweiz noch einmal gut zu prüfen.

Die Fortsetzung ist Ihnen bekannt: Die EU war nicht bereit, der Schweiz die nötigen Ausnahmen zu gewähren. Die Aufforderung des Bundespräsidenten blieb unbeantwortet. Ohne Aussicht auf eine Annäherung hat der Bundesrat darum, nach der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen und der Kantone, am 26. Mai die Konsequenzen gezogen und die Verhandlungen beendet.

Der Bundesrat hat es sich mit dieser Entscheidung nicht leichtgemacht. Sieben Jahre dauerten die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen, die exploratorischen Diskussionen begannen bereits mindestens sieben Jahre zuvor. Zum Mandat von 2013 wie auch zum Vertragsentwurf vom November 2018 wurden die interessierten Kreise in der Schweiz breit konsultiert. Die Position der Schweiz für die Nachverhandlungen der letzten offenen Punkte wurde ausserdem in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern erarbeitet. Die Beendigung der Verhandlungen war damit also das Resultat eines langfristigen, umsichtig geführten und innenpolitisch abgestützten Prozesses. Wie immer in der Politik war auch dieser Beschluss das Ergebnis einer Interessenabwägung, einer "pesée d'intérêts", wie es der Bundespräsident immer wiederholt hat. Die detaillierte Evaluierung des Verhandlungsergebnisses finden Sie im genannten Bericht vom 26. Mai.

Aber schauen wir nach vorne! "If you see all grey, move the elephant!" lautet ein indisches Sprichwort. Das institutionelle Rahmenabkommen hat lange genug die europapolitische Debatte dominiert. Die Aufarbeitung der Gründe für dessen Nichtzustandekommen ist wichtig. Gleichzeitig gilt es nun aber auch, nach vorne zu blicken. Auch wenn für die EU die institutionellen Fragen kaum vom Tisch sein dürften, will ich hier festhalten, dass die Schweiz auch ohne institutionelles Rahmenabkommen eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU und ihrer Mitgliedstaaten bleibt. Der Bundesrat will den bilateralen Weg mit der EU fortsetzen.

Man darf nicht vergessen: Die bilaterale Partnerschaft Schweiz-EU, basierend auf über 100 Abkommen, funktioniert im Grundsatz gut, und sie ist vor allem zum klaren Vorteil beider Seiten. Wie viele Differenzen hatten wir während über zwanzig Jahren bei über 120 Abkommen bis heute? 14! Das ist doch der Beweis, dass dieser Weg recht gut funktioniert. Angesichts der ausgewiesenen beidseitigen Interessen ist der Bundesrat der Meinung, dass die bestehenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft bleiben und weiterhin vollumfänglich angewandt werden sollen. Pacta sunt servanda. Das heisst auch, dass im Falle relevanter Weiterentwicklungen des EU-Rechts die Abkommen aktualisiert werden sollen, damit der gegenseitige Marktzugang erhalten bleibt.

Ebenso sollen die bewährten Kooperationen zwischen der Schweiz und der EU weitergeführt werden. Die Schweiz sieht keinen Grund, warum sie in Bezug auf die Beteiligung an EU-Programmen sowie in Bezug auf Äquivalenzentscheidungen der EU schlechter gestellt werden sollte als andere Drittstaaten. Eine Schlechterstellung gegenüber EU-Mitgliedern kann man sich vorstellen, eine Schlechterstellung gegenüber anderen Drittstaaten aber nicht.

Dans cet objectif de poursuivre la voie bilatérale et de stabiliser la coopération Suisse-Union européenne, voici ce que le Conseil fédéral a décidé le 26 mai dernier.

Premièrement, le Conseil fédéral s'engage en vue d'un déblocage rapide de la deuxième contribution suisse par le Parlement. Le projet devrait déjà être traité durant la session ordinaire de l'automne prochain. Les bureaux des conseils ont donné leur accord. Le Conseil fédéral souhaite finaliser rapidement le "memorandum of understanding" avec l'Union européenne relatif à la deuxième contribution.

Deuxièmement, le Conseil fédéral propose d'engager un dialogue politique structuré avec l'Union européenne, en tout cas au niveau ministériel. Ein solcher Dialog existiert bis heute nicht. Ce format permettrait de développer et d'accompagner un agenda commun pour la suite de la coopération, ce qui est dans l'intérêt des deux parties. Un tel dialogue permettrait un échange sur le large éventail thématique de coopération bilatérale entre la Suisse et l'Union européenne. Ce format pourrait également être utilisé pour discuter systématiquement des problèmes de mise en oeuvre et pour identifier les domaines de développement potentiels de notre ensemble d'accords de coopération et d'accès au marché.

Troisièmement, le Conseil fédéral analyse l'opportunité d'une réduction autonome des divergences réglementaires entre le droit suisse et le droit de l'Union européenne, en particulier dans le domaine des accords d'accès au marché, dans la mesure où cela est dans l'intérêt de la Suisse. Bien entendu, les décisions concrètes de mise en oeuvre doivent être évaluées et prises à la lumière de l'opportunité qu'elles présentent pour la politique européenne.

Quatrièmement et finalement, le Conseil fédéral poursuit la planification et la mise en oeuvre des mesures d'atténuation nationales. L'objectif de ces mesures - dont vous avez reçu la liste aujourd'hui - est de limiter autant que possible les conséquences négatives de la politique de pression qu'applique l'Union européenne. Voilà pour les mesures et les propositions que le Conseil fédéral prévoit actuellement.

L'évolution des relations entre la Suisse et l'Union européenne dépendra évidemment aussi de la réaction de l'Union européenne. Jusqu'à présent, la Commission européenne a fait part avec retenue de sa déception sur la fin des négociations relatives à l'accord institutionnel et a annoncé une période de réflexion.

Pour notre part, nous allons continuer à cultiver les contacts avec nos partenaires européens sur la base de nos plus de cent accords bilatéraux qui, comme je vous l'ai dit tout à l'heure, restent en vigueur et sont applicables.