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Maurer Ueli · Bundesrat · 2021-06-15

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-15

Wortprotokoll

Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, den Sie auf der Fahne finden, wurde auch im Nationalrat diskutiert. Dort handelte es sich um einen Minderheitsantrag. Im Nationalrat wurde der Antrag mit 135 zu 52 Stimmen abgelehnt. Man hat also diese Diskussion im Nationalrat geführt. Der Nationalrat hat sich gegen eine Bestimmung im Gesetz ausgesprochen. Dafür waren im Wesentlichen vier Gründe massgebend, die auch vom Bundesrat angeführt werden.

Ein erster Grund war die Frage des Impfzwangs. Diese Frage, die ja auch in der Volksabstimmung über das Covid-19-Gesetz eine gewisse Rolle spielte, ist hier kein Thema. Im Nationalrat war man der Meinung, man wolle nicht im Gesetz faktisch einen Impfzwang schaffen. Denn faktisch führt eine solche Bestimmung dazu, dass man das Gefühl hat, jetzt müsse man impfen. Der Bundesrat will keinen Impfzwang quasi auf Gesetzesstufe festlegen. Das war einer der Gründe für die Ablehnung einer solchen Bestimmung.

Ein zweiter Grund war die Frage der Regelung auf Gesetzesstufe. Sie würden mit dieser Bestimmung ein Detail in Bezug auf die Durchführung von Veranstaltungen regeln. Sehr viele andere Fragen würden aber offenbleiben. Aus unserer Sicht ist es in einem Gesetz, das nach der Schlussabstimmung noch für sechs Monate gilt, nicht nötig, Details zu regeln. Denn es ist ja immer so: Wenn Sie eine Frage regeln, dann ruft das nach der nächsten Regelung. Es ist zwar ein wichtiges Detail - der Bundesrat teilt auch die grundsätzliche Auffassung -, aber wir meinen nicht, dass es auf Gesetzesstufe geregelt werden soll.

Drittens will man mit dieser Formulierung ja, dass freien Zugang hat, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Das ist auch die Absicht des Bundesrates. Wenn Sie sich aber die Veranstaltung von gestern auf dem Bundesplatz noch einmal in Erinnerung rufen, dann sehen Sie, dass es einfach nicht möglich ist, diese Bestimmung durchzusetzen. Wir machen eine Gesetzesbestimmung und überlassen dann die Durchführung den Kantonen. Wie können Sie auf dem Bundesplatz, wenn eine Veranstaltung stattfindet, noch testen? Das ist einfach nicht möglich! Damit meinen wir, dass Kantone Grossveranstaltungen bewilligen müssen. Sie werden das mit Schutzkonzepten, mit Auflagen machen. Die Kantone werden dann die Regelung, dass die drei G - Geimpfte, Getestete oder Genesene - Zugang haben, wohl zu grossen Teilen aufnehmen. Es ist aber nicht überall möglich. Wir sollten gerade jetzt in dieser für die Kantone, für die Polizeiorgane usw. doch recht schwierigen Zeit nicht Dinge in ein Gesetz schreiben, von denen wir wissen, dass sie einfach nicht überall durchgesetzt werden können. Die Regelung soll durch die Veranstalter erfolgen, nicht auf Gesetzesstufe. Das war ein weiterer Grund für die Ablehnung eines solchen Gesetzesartikels.

Viertens möchte der Bundesrat schliesslich in den nächsten Monaten auch eine gewisse Flexibilität haben, denn wir wissen nicht, wie sich die Lage weiterentwickelt. In England ist man offenbar wieder in einer solchen Situation.

Zusammengefasst: Wir teilen zwar die Grundauffassung, dass freien Zugang haben soll, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Die Formulierung im Gesetz möchten wir aber nicht. Wir würden faktisch einen Impfzwang schaffen. Wir würden auf Gesetzesstufe nur ein Detail von vielen regeln. Das ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Es ist für die Kantone nicht durchsetzbar. Diese haben das in der Bewilligung jeweils festzulegen. In Bezug auf die gesundheitliche Lage möchten wir etwas Flexibilität.

Das spricht meiner Meinung nach für die Minderheit, für den Nationalrat und den Bundesrat und dafür, Artikel 6b zu streichen.