Schmid Martin · Ständerat · 2021-06-15
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-15
Wortprotokoll
Wie Frau Bundesrätin Sommaruga schon angetönt hat, sind wir hier bei der zweiten Motion der WAK des Nationalrates, welche vom Nationalrat mit 148 zu 24 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen wurde, obwohl der Bundesrat im Erstrat noch die Ablehnung der Motion beantragt hatte.
Um was geht es? Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche einen Ausbau aller Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Schweiz vorsieht. Mit einer zusätzlichen, vierten Reinigungsstufe sollen Mikroverunreinigungen weitgehend aus dem Abwasser entfernt werden. Zur Begründung wurde vonseiten der Motionäre eingebracht, dass etwa 60 Prozent der Mikroverunreinigungen in den Gewässern aus den ARA sowie aus der Industrie und dem Gewerbe stammen würden und 40 Prozent aus der Landwirtschaft. Diese Motion ist im Zusammenhang mit der schon erwähnten parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", zu sehen, welche die WAK des Ständerates eingereicht hatte.
Der Bundesrat hat zur Motion Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass die Reduktion des Eintrages von Mikroverunreinigungen in die Gewässer selbstverständlich auch [PAGE 633] ihm ein grosses Anliegen sei. Der in der eingereichten Motion geforderte Ausbau der ARA würde aber kein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Wenn man die verursachergerechte Finanzierung beibehalten wolle, würden erhebliche Kosten damit einhergehen. Man sollte die verfügbaren Mittel gezielter für Massnahmen mit einer hohen Wirksamkeit einsetzen. Der Nationalrat hat die Motion dann trotzdem angenommen.
Die Kommission hat das diskutiert und beantragt Ihnen jetzt eine Abweichung innerhalb von Ziffer 2, dass nicht alle ARA einen Handlungsbedarf aufweisen, sondern nur ARA, deren Ausleitungen Grenzwertüberschreitungen zur Folge haben. Wir versuchen also, das dort einzugrenzen, wo es kosten- und nutzenmässig sinnvoll ist. Deshalb hat die Kommission das diskutiert. Auch wir sind der Auffassung, dass wir zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen, dass es sinnvoll ist, diese Mikroverunreinigungen aus dem Siedlungswasser zu entfernen, dass aber Investitionen nur dort getätigt werden sollen, wo sie auch effektiv ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis haben: dort, wo die Probleme auftreten und wo die unerwünschten Stoffe prioritär aus dem Abwasser entfernt werden können.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, der Motion mit Ziffer 2 in der abgeänderten Form zuzustimmen.