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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-15

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Bundesrat hier die Motion Pfister Gerhard "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene" umsetzt. Es soll ein gesetzliches Verbot für Heimatreisen vorgesehen werden. Eine Heimatreise für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige soll demnach nur noch möglich sein, wenn sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig ist.

Bereits nach geltendem Recht, das möchte ich Ihnen hier in Erinnerung rufen, sind Reisen in andere Staaten als in den Heimatstaat nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung möglich. Die entsprechende Regelung besteht heute aber lediglich in einer Verordnung. In dieser Verordnung werden, einfach damit das klar ist, als Reisegründe beispielsweise eine schwere Krankheit oder der Tod von Familienangehörigen, die Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchst persönlichen Angelegenheiten, grenzüberschreitende Reisen mit Schul- oder Ausbildungsbetrieb, die aktive Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen, humanitäre Gründe und andere Gründe genannt.

Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit sollen der Grundsatz des Verbots von Reisen in andere Staaten und die möglichen Ausnahmen nun im Gesetz verankert werden. Die Regelung betrifft vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Schutzbedürftige. Die heutige Bewilligungspraxis für Auslandreisen von vorläufig Aufgenommenen soll in der Verordnung grundsätzlich beibehalten werden. Ich habe Ihnen die Tatbestände jetzt aufgelistet. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir hier deshalb nicht von einer Verschärfung reden können. Vielmehr wird, Frau Steinemann hat es gesagt, Verordnungsrecht in eine Gesetzgebung gekleidet.

Anders als im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehen - ich komme jetzt zur Minderheit Pfister Gerhard -, beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission, dass einzelne konkrete Reisegründe bereits auf Gesetzesstufe verankert werden, darunter auch Reisen zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen. Dieses Anliegen Ihrer Kommission ist zwar verständlich, aber aus Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll. Werden lediglich einzelne Reisegründe im Gesetz verankert und die weiteren möglichen Reisegründe zusätzlich in einer Verordnung geregelt, kann dies zu Rechtsunsicherheit führen. Zudem erlaubt es die Regelung auf Verordnungsstufe, bei Bedarf rasch und flexibel auf künftige Änderungen der Bedürfnisse einzugehen.

Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, dass der von der Kommissionsmehrheit beantragte Reisegrund "Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen" eine Lockerung gegenüber der heutigen Praxis darstellen würde. Eine vorläufig aufgenommene Person kann heute z. B. nicht einfach an ein normales Geburtstagsfest nach Deutschland reisen, ich habe die Gründe vorhin genannt. Für solche Reisen sind qualifizierte Gründe erforderlich wie erhebliche humanitäre Gründe, Tod oder Krankheit.

Im Gegensatz zu vorläufig aufgenommenen Personen sollen solche Reisen bei Asylsuchenden nur bewilligt werden können, wenn dies für die Durchführung ihres Asyl- oder Wegweisungsverfahrens notwendig ist, also für die Beschaffung von Reisedokumenten. Verstösse sollen sanktioniert werden.

Ich möchte Sie bitten, auch zu beachten, dass es sich hier um eine einseitige Reisebewilligung der Schweiz handeln würde. Diese Bewilligung ermöglicht lediglich die Wiedereinreise in die Schweiz, nicht jedoch automatisch die Einreise in einen anderen Staat. Es ist also nicht gesagt, dass vorläufig aufgenommene Personen beispielsweise auch ein Schengen-Visum erhalten würden.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Pfister Gerhard zu folgen; deren Antrag ist im Sinne des ursprünglichen Auftrags, den Sie dem Bundesrat gegeben haben. Das ist das heute geltende Recht, wenn Sie so wollen, es ist in der Verordnung so geregelt. Der Antrag der Mehrheit würde eine Lockerung der heutigen Praxis bedeuten.