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Ogi Adolf · Bundesrat · 1999-12-13

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 1999-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 1. März 1999 das Heilmittelgesetz verabschiedet. Dabei ist unter Federführung des VBS, meines Departementes, auch das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport angepasst worden:

In einem neuen Artikel 11 dieses Gesetzes wird die Verantwortung des Bundes in der Dopingprävention festgelegt und die Anwendung von Dopingmitteln verboten. Dieses Verbot [PAGE 2471] betrifft das so genannte Umfeld der Sportler und verbietet insbesondere die Herstellung, die Einfuhr, das Vermitteln, Vertreiben und Abgeben von Dopingmitteln.

Für die Durchführung von Dopingkontrollen bei den Athletinnen und Athleten sowie für die Bestrafung von Dopingvergehen durch Sportlerinnen und Sportler ist nach wie vor der privatrechtliche Sport zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterstützt der Bund den Schweizerischen Olympischen Verband mit finanziellen Mitteln. Dies bereits seit der Ratifizierung der Antidopingkonvention des Europarates im Jahre 1952.

Für Prävention durch den Bund und Kontrollen durch den Schweizerischen Olympischen Verband (SOV) sind im Budget des Bundesamtes für Sport die entsprechenden minimalen Mittel eingestellt. Dabei ist den erhöhten Kosten, welche die intensivierte künftige Dopingbekämpfung des SOV mit sich bringt, Rechnung getragen worden.

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