Lexipedia

Fässler Daniel · Ständerat · 2021-06-15

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-15

Wortprotokoll

Ich beginne mit einem kurzen Blick zurück: Unser Rat hat in der letzten Frühjahrssession die Motion Vogler 19.4059 beraten und mit den von der Kommission beantragten Änderungen einstimmig angenommen. Der Nationalrat hat diese Motion inzwischen ebenfalls in der Fassung des Ständerates gutgeheissen. Damit ist der Bundesrat heute beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Aktionsplan "Digitalisierung des geologischen Untergrunds" zu erstellen. Dieser soll die Sicherung zukünftiger Investitionen für unterirdische Infrastrukturen, für die Gewinnung von Georessourcen und für die Lagerung von Abfällen gewährleisten. Dabei sind die Interessen der Eigentümer angemessen zu berücksichtigen.

Ein Jahr nach der Motion 19.4059 wurde im Nationalrat durch die FDP-Liberale Fraktion die vorliegende Motion eingereicht. Die Kommission hat sich auch mit dieser Motion eingehend befasst. Sie beantragt Ihnen heute bei 6 zu 6 Stimmen und 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten, diese Motion abzulehnen. Die Minderheit beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen. [PAGE 642]

Die Kommission anerkennt das grosse Potenzial des Untergrunds und den potenziellen volkswirtschaftlichen Nutzen, der sich aus einer weiteren Erforschung des Untergrunds ergeben könnte. Darin sind sich die Kommissionsmehrheit und die Kommissionsminderheit einig. In der Kommission standen andere Themen im Vordergrund. Primär wurde über den Wortlaut der Motion diskutiert. Diese verlangt nicht als ersten Schritt einen Aktionsplan, der weitere mögliche Schritte aufzeigen würde; die Motion verlangt im Gegenteil bereits etwas sehr Umfassendes und sehr Konkretes, nämlich nichts weniger als ein nationales Erkundungsprogramm, ein Programm zur schweizweiten Erkundung des Untergrunds, mit dem Ziel, möglichst flächendeckend und engmaschig Daten zu erhalten. Diese Grundlagenarbeit müsse Sache des Bundes sein, so die Motionärin.

Mit dieser Motion würden wir dem Bundesrat etwas in Auftrag geben, ohne zu wissen, welche Folgen dies hat. Die dabei anfallenden Kosten wären nicht abschätzbar, jedoch fraglos enorm. Dieses Vorgehen wird von der Kommission als falsch beurteilt und das Ziel eines nationalen Erkundungsprogramms als überdimensioniert betrachtet. Aus diesen Überlegungen wurde in der Kommission festgestellt, dass die verabschiedete Motion Vogler 19.4059 einen vernünftigen ersten Schritt darstellt. Damit ist sichergestellt, dass zuerst die vor allem bei Privaten und bei den Kantonen vorhandenen Daten zusammengefasst und digitalisiert werden.

Wie bereits bei der Motion 19.4059 stellte sich die Kommission auch bei diesem Vorstoss diverse staatsrechtliche und eigentumsrechtliche Fragen, dies vor dem Hintergrund folgender Feststellungen:

1.[NB]Die Zuständigkeit für die Regelung des Untergrunds und der diesbezüglichen geologischen Daten liegt bei den Kantonen.

2.[NB]Der überwiegende Teil der vorhandenen Daten zum Untergrund liegt in der Datenherrschaft von Privaten und in beschränktem Ausmass in derjenigen von Kantonen.

3.[NB]Das Eigentum der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer umfasst auch den Untergrund, und zwar gemäss Artikel 667 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches insoweit, als sie auch im Untergrund ein schutzwürdiges Interesse an der Ausübung ihrer Nutzungsrechte haben.

Die Kommission möchte die Rechte der Kantone gewahrt haben und die Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht beschneiden.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission, die Motion abzulehnen.