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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15

Wortprotokoll

In Artikel 6b haben wir eine Ausnahme von Zugangsbeschränkungen aufgenommen. Dieser Ausnahme hatte der Nationalrat ursprünglich zugestimmt, womit die Differenz eigentlich bereinigt gewesen wäre. Dann ist aber ein Rückkommensantrag gestellt worden, den wir gutgeheissen haben - eigentlich mit dem Ziel, die Sache bzw. den Passus allenfalls zu verbessern. Im Gegensatz zum letzten Mal hat der Nationalrat nun aber beschlossen, auf Artikel 6b zu verzichten.

Wir haben das in der Kommission beraten und sind dann einem Antrag von Kollege Würth gefolgt. Es ist ein Vermittlungsantrag, der namentlich auch die Bedenken aufgenommen hat, die einem Bericht der Verwaltung zu entnehmen waren. Der neue Artikel 6b heisst jetzt darum auch "Ausnahme von Kapazitätsbeschränkungen". Damit übernehmen wir die gleiche Terminologie, wie wir sie schon in Artikel 1a verwendet haben, und entsprechen so einer Intervention vonseiten der Verwaltung. Neu lautet Artikel 6b: "Inhaberinnen und Inhaber des Impf-, Test- und Genesungsausweises sind von allgemeinen Kapazitätsbeschränkungen ausgenommen, die Bund oder Kantone für öffentlich zugängliche Veranstaltungen und Messen erlassen oder erlassen haben."

Damit sind die Vorbehalte des Nationalrates hinsichtlich der Gastronomie eigentlich aus der Welt geschafft, weil wir uns in diesem Artikel nun explizit auf öffentlich zugängliche Veranstaltungen und Messen berufen. Die Bestimmung funktioniert wie folgt: Die Kapazität bei diesen Anlässen wird um jenen Anteil der Leute erhöht, die sich mit dem GGG-Zertifikat ausweisen können. Damit können also betroffene Menschen sowie alle Veranstalter von Messen oder anderen Anlässen, die eine Kapazitätsbeschränkung als Auflage haben, profitieren.

Diese Auflage soll dazu dienen, dass die Bestimmung durchlässig ist. Sie würde umgehend nach der Beschlussfassung durch die Räte in Kraft treten. Wenn die Kapazitätsbeschränkungen nach Artikel 1a Absatz 2 aufgehoben würden, würde auch diese Bestimmung selbstredend obsolet werden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 4 Stimmen, Artikel 6b, "Ausnahme von Kapazitätsbeschränkungen", in der vorliegenden Fassung zu genehmigen. Eine Minderheit Graf Maya beantragt Ihnen, dem Nationalrat zuzustimmen und diesen Artikel gänzlich zu streichen.