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Eymann Christoph · Nationalrat · 2021-06-15

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-15

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie um Eintreten auf die Vorlage. Mit dieser Gesetzesänderung sollen Ergänzungen erfolgen, die sich nun, dreissig Jahre nach der Inkraftsetzung dieser Bestimmungen, als notwendig erweisen. Das internationale Erbrecht der Schweiz, das im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht geregelt ist, soll modernisiert und auch der Rechtsentwicklung im Ausland angepasst werden. Zuständigkeitskonflikte mit ausländischen Behörden, die für die Betroffenen insbesondere im EU-Bereich äusserst mühsam sind, sollen damit vermieden werden. Mit all dem ist unsere Fraktion einverstanden.

Das schweizerische internationale Erbrecht soll teilweise mit der Europäischen Erbrechtsverordnung harmonisiert werden. Es soll vermieden werden, dass in der Schweiz Entscheidungen gefällt werden, die im Widerspruch zu Entscheidungen aus Mitgliedstaaten der EU stehen. Es sollen vor allem Bestimmungen angepasst werden, die heute als nicht mehr zwingend oder als nicht mehr zeitgemäss erscheinen. Die Gestaltungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger bei der Regelung ihres Nachlasses wird dadurch leicht erweitert.

Mit dieser von der Verwaltung sehr gut vorbereiteten Vorlage erreichen wir, im Gegensatz zum heutigen System, für die betroffenen Personen zufriedenstellende Lösungen. Auch vereinfachen wir das Prozedere. Diese Revision ist deshalb nötig, auch wenn nicht Hunderttausende davon betroffen sind.

Wir bitten Sie, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen.