Schwander Pirmin · Nationalrat · 2021-06-15
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15
Wortprotokoll
Bevor wir eine Gesetzesrevision beginnen, müssen wir die Frage stellen: Haben wir Handlungsbedarf, ja oder nein? Selbst wenn wir Handlungsbedarf hätten, müssten wir ja dann die Folgefrage stellen: Ist der Handlungsbedarf so gross, dass wir handeln müssen, und zwar in Abwägung zur Rechtssicherheit? Das sind die Kernfragen, die sich stellen, bevor wir eine Revision angehen.
Wenn wir diese Vorlage vor uns haben, dann sind wir uns im Rat, glaube ich, einig, dass sie sehr technisch daherkommt. Ich weiss nicht, ob wir in der Kommission auch tatsächlich alle technischen Feinheiten diskutiert haben. Der Bundesrat will mit dem vorliegenden Entwurf das internationale Erbrecht der Schweiz regeln, modernisieren und - jetzt kommt ein wichtiger Punkt - an die Rechtsentwicklung im Ausland, insbesondere in der EU, anpassen. Da geht es schon um die Frage, um welche Anpassungen es sich handelt. Die Vorlage soll die Parteiautonomie stärken und vor allem das Risiko von Zuständigkeitskonflikten vermindern - also nicht ausschliessen, sondern vermindern, was auch immer das heisst.
Die Minderheit und die SVP-Fraktion haben sich mit dieser Vorlage auseinandergesetzt und sich die Frage gestellt, aus welchen Artikeln sich in der Praxis tatsächlich eine grössere Parteiautonomie ergibt. Wir haben keinen gefunden, mit dem das Risiko von Zuständigkeitskonflikten in der Praxis tatsächlich vermindert wird. Wir haben viele Beispiele bekommen - hier möchten wir der Verwaltung unseren besten Dank [PAGE 1338] aussprechen -, aber gerade bei diesen Beispielen hat sich gezeigt, dass sie mit dieser Vorlage eigentlich nicht viel zu tun haben. Warum nicht?
Kompetenzkonflikte mit anderen Staaten im Bereich Erbrecht sind Alltag, sogar in der Schweiz. Wenn ein Erblasser in verschiedenen Kantonen einen Nachlass hinterlässt, dann haben wir Kompetenzkonflikte, weil jeder Kanton und jedes Land versucht, den Nachlass möglichst auf seinem Territorium zu besteuern. Das ist ja das Grundübel, das wir lösen müssen. Da nützen auch technische Verbesserungen in diesem Gesetz nichts, weil wir diese materiellen Auseinandersetzungen mit anderen Ländern, auch mit EU-Ländern, und sogar auch innerhalb der Schweiz haben. Nur haben wir in der Schweiz sehr klare Regeln, wie das gehandhabt wird, insbesondere wenn es um Liegenschaften geht und wenn Schulden zugeteilt werden müssen.
Wir haben uns immer wieder die Frage gestellt, wo wir Handlungsbedarf haben. Die Minderheit ist zum Schluss gekommen, dass wir keinen Handlungsbedarf haben. Durch diese Vorlage soll Widerspruch zwischen Entscheidungen aufgelöst werden. Mit dieser Vorlage können wir aber Widerspruch in materiellen Entscheidungen nicht auflösen; es geht eben auch um materielle Entscheidungen. Ja klar, vielleicht hilft die Vorlage, wenn es um Zuständigkeitsregeln geht. Da gelten aber vor allem die Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung. Die zwingenden Regeln in dieser Verordnung können wir ohnehin nicht ändern. Sie ist vorgegeben, d. h., wir müssen sie entsprechend übernehmen. Ist es im Interesse der Erblasser aus der Schweiz, dass wir tel quel die zwingenden Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung übernehmen? Nein, wir sind der Meinung, dass es eher zum Nachteil von Erblassern ist, insbesondere solchen aus der Schweiz, wenn in anderen europäischen Ländern z. B. Liegenschaften vorhanden sind.
Wir sehen also hier keinen derartigen Handlungsbedarf, dass eine Revision notwendig wäre, im Gegenteil: Wir sehen die Rechtssicherheit in Gefahr, weil die Revision wieder neue Fragen aufwirft und vor allem weil wir mit dieser Vorlage materiell keine Probleme lösen.
Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit und namens der SVP-Fraktion, die Vorlage abzulehnen. Wir haben keinen Handlungsbedarf. Es ist nicht notwendig, dass wir hier in dieser Vorlage allenfalls - das ist unsere Einschätzung - zum Nachteil von Erblassern aus der Schweiz einfach die Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung übernehmen. Das können wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht zumuten.
Deshalb bitten wir Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.