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Marti Min Li · Nationalrat · 2021-06-15

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-15

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage will der Bundesrat das internationale Privatrecht im Bereich Erbrecht dem internationalen Erbrecht der EU, der EU-Erbrechtsverordnung, angleichen. Es geht dabei um unterschiedliche zwischenstaatliche Zuständigkeiten, um zwischenstaatliche Unterschiede in der Anerkennung von ausländischen Erbrechtsentscheiden.

Was ist der Hintergrund der Vorlage? Unsere Gesellschaft wird mobiler. Es gibt mehr Menschen mit zwei oder mehreren Staatsangehörigkeiten. Es gibt mehr Menschen, die einen Teil ihres Lebens im Ausland verbringen oder Vermögen und Liegenschaften im Ausland besitzen. Bei einem Todesfall kann es dann zu Unklarheiten in der Nachlassregelung kommen. Hier stellt sich die Frage der Zuständigkeit. Das Ziel dieser Vorlage ist es, hier Rechtsunsicherheit zu vermeiden und die Kompetenzen zu regeln.

Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht regelt die Zuständigkeiten in internationalen Erbfällen, das auf den Nachlass anwendbare Recht und die Anerkennung allfälliger Rechtsakte aus dem Ausland. Diese Fragen wurden in anderen Staaten teilweise sehr unterschiedlich geregelt. Das kann dazu führen, dass mehrere Staaten die Zuständigkeit beanspruchen. So kann zum Beispiel die Frage der Erbberechtigung in zwei Staaten unterschiedlich entschieden werden. Dazu wurden in der Kommission auch einzelne Beispiele aufgezeigt. Es ist klar, es geht hier nicht um Massen an Fällen, aber in gewissen Fällen gibt es tatsächlich solche Ungewissheiten.

Das Ziel der Vorlage ist es, diese Rechtsunsicherheit zu vermeiden und damit die Nachlassplanung zu erleichtern. Die EU hat dazu eine einheitliche Regelung geschaffen. Sie erfasst alle EU-Staaten mit Ausnahme des inzwischen aus der EU ausgetretenen Vereinigten Königreichs sowie mit Ausnahme von Irland und Dänemark. Mit der Angleichung an dieses Recht kann die Schweiz das Risiko von erbrechtlichen Konflikten vermindern. Dabei wurde das EU-Recht nicht vollständig übernommen, sondern nur in jenen Fällen, in denen es zweckmässig erschien. Zudem wurde in dieser Vorlage die Gestaltungsfreiheit der Erblasserinnen und Erblasser moderat erhöht. Dies entspricht auch der bereits beratenen Vorlage zur Revision des Erbrechts im ZGB.

Die SP-Fraktion unterstützt das Eintreten auf diese Vorlage, weil sie zu mehr Rechtssicherheit führt und weil sie Kompetenzkonflikte zu vermeiden hilft. Es war eine sehr technische Debatte. Dabei wurden Überlegungen eingebracht, die von der Verwaltung auch aufgenommen wurden. Die Kommissionssprecher haben es angesprochen: Es ist sicher sinnvoll, dass diese Punkte in der RK-S noch einmal diskutiert werden. Aber grundsätzlich stimmen wir dieser Vorlage und den Anträgen der Mehrheit zu.