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Gredig Corina · Nationalrat · 2021-06-15

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-15

Wortprotokoll

Zum zweiten Mal beugt sich unser Rat über dieses Geschäft. In einer ersten Runde im Dezember hat sich unser Rat aus unterschiedlichen Gründen mit 117 zu 72 Stimmen gegen Eintreten auf diese Vorlage entschieden. Der Ständerat hingegen hat im März für Eintreten votiert. Ihre vorberatende Kommission hat im April die Beratungen wieder aufgenommen und sich in der zweiten Runde mit 22 Stimmen ohne Gegenstimme für Eintreten auf die Vorlage entschieden.

Die Vorlage basiert auf zwei vom Parlament angenommenen Motionen. Einerseits geht es um die Motion 18.3002 der SPK-S, welche punktuelle Anpassungen beim Status der vorläufigen Aufnahme möchte. Es sollen die höchsten Hürden für die Arbeitsmarktintegration für Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben, beseitigt werden. Andererseits fordert die Motion Pfister Gerhard 15.3953 Anpassungen bei Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat: Solche Reisen sollen generell untersagt werden. Da beide Motionen mit den vorläufig Aufgenommenen die gleiche Personengruppe betreffen, werden sie gemeinsam in dieser Vorlage behandelt.

Die Umsetzung der Motion 18.3002 war in der Kommission wenig umstritten und genoss über alle Parteigrenzen hinweg Unterstützung. Kernelement ist die Vereinfachung eines jobbedingten Kantonswechsels, welcher heute nur unter restriktiven Bedingungen bewilligt wird. Ein Kantonswechsel soll neu bewilligt werden, wenn die vorläufig aufgenommene Person ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig ist oder eine berufliche Grundbildung absolviert. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Kantonswechsel ist, dass die Person weder für sich noch für ihre Familie Sozialhilfe bezieht. Zudem muss das Arbeitsverhältnis bereits für eine bestimmte Dauer gelten oder der Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht möglich sein. Ziel ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt und damit die finanzielle Selbstständigkeit zu verbessern.

Mit der Motion 15.3953 sollen die Bestimmungen betreffend Reisen von vorläufig aufgenommenen Personen in den Heimatstaat verschärft werden. Es soll auf Gesetzesstufe festgehalten werden, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, in [PAGE 1342] den Heimat- oder Herkunftsstaat zu reisen. Ihre vorberatende Kommission ist der Ansicht, dass es nicht erklärbar ist, wieso eine Person, die in der Schweiz Schutz vor einer Verfolgung im Herkunftsstaat gesucht hat, sich ohne Probleme in ebendiesem aufhalten kann. Eine Reise soll nur dann erlaubt sein, wenn sie der Vorbereitung der Rückkehr dient.

Besonders diskutiert wurde die Frage, ob das heute auf Verordnungsstufe geregelte Verbot von Auslandreisen in Drittstaaten neu auf Gesetzesstufe gehoben werden soll und welche Ausnahmebestimmungen dabei gelten sollen. Bereits heute sind Reisen ins Ausland, egal in welchen Staat, also auch für einen Aufenthalt in unseren Nachbarstaaten, nur ausnahmsweise erlaubt und bewilligungspflichtig. Ein Aufenthalt in einem Drittstaat kann heute bewilligt werden, wenn die Reise dazu dient, an Aktivitäten teilzunehmen, die dem Zweck der gesellschaftlichen und beruflichen Integration dienen. Damit sind insbesondere die Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen oder Reisen zu Schul- oder Ausbildungszwecken, also beispielsweise eine Klassenreise in den Europapark, gemeint. Zudem kann das SEM eine Reise bewilligen, wenn eine nahe Familienangehörige im Ausland gestorben oder ein naher Familienangehöriger schwer erkrankt ist.

Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Bundesrat beantragt, die heute auf Verordnungsstufe festgeschriebene Regelung im Zuge dieser Revision auf Gesetzesstufe zu heben. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, einige Ausnahmebestimmungen auf Gesetzesstufe zu regeln und diese im Vergleich zur heutigen Regelung um die Möglichkeit, nahe Familienangehörige zu besuchen, zu erweitern. Diese Möglichkeit soll primär für Besuche im Schengen-Raum gelten. Der Bundesrat soll die Ausnahmebestimmungen in der Verordnung weiter ergänzen können.

In der Gesamtabstimmung beschloss Ihre Kommission mit 18 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, Ihnen zu beantragen, das Projekt ein zweites Mal in den Ständerat zu schicken. Falls der Nationalrat heute zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage eintreten sollte, gilt das Nichteintreten als endgültig.