Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-15
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15
Wortprotokoll
Die am 23.[NB]Januar 2020 eingereichte parlamentarische Initiative 20.400 verlangt, dass das Gleichstellungsgesetz dahingehend angepasst wird, dass diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die seit dem 1. Juli 2020 zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet sind, das Ergebnis dieser Analyse dem Bund übermitteln müssen. Die Ergebnisse der Analyse würden dann zur Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen verwendet.
Die Standesinitiative 18.323 verlangt, die Bundesgesetzgebung sei dahingehend anzupassen, dass die Kantone die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau überprüfen und Sanktionen gegen Arbeitgeber verhängen können, die gegen den Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau verstossen.
Wir haben diese Geschäfte in der WBK-S am 29. März dieses Jahres beraten und die Initiativen entsprechend vorgeprüft. Die Initiative 20.400, "Lohngleichheit. Übermittlung der Analyseergebnisse an den Bund", hatte bereits eine Vorgeschichte. Wir haben uns schon einmal mit ihr befasst und beschlossen, keine Folge zu geben. Der Nationalrat hat ihr dann aber Folge gegeben, sodass wir uns noch einmal über dieses Begehren beugen mussten.
Die Kommission unterstreicht die Bedeutung der in Sachen Lohngleichheit mit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes getroffenen Massnahmen. Bevor die Umsetzung der jüngsten Revision abgeschlossen ist und deren Wirkung evaluiert werden kann, halten wir weitere Revisionsschritte allerdings für verfrüht. Ausserdem liess sich die Kommission darüber informieren, dass die Kantone bereits nach geltendem Recht über einen gewissen gesetzgeberischen Handlungsspielraum verfügen. Ein ausdrücklicher Vorbehalt im Bundesrecht respektive eine ausdrückliche Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber sei aus juristischer Sicht daher nicht erforderlich und hätte bloss deklaratorische Wirkung. Aus diesen Gründen erkennt die Kommission aktuell keinen Handlungsbedarf.
Die WBK-S beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 20.400 keine Folge zu geben, und mit 8 zu 3 Stimmen, der Standesinitiative 18.323 ebenfalls keine Folge zu geben.
[VS]