Marti Samira · Nationalrat · 2021-06-15
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-15
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um die Artikel 59d und 59e und damit um die Reiseverbote für asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen für Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat und weitere Auslandreisen. Die SP-Fraktion ist der Überzeugung, dass diese Verbote schlicht und einfach unnötig sind, denn die GPK-N hat bereits im Frühjahr 2018 festgestellt, dass Heimatreisen von vorläufig Aufgenommenen zurück nach Eritrea trotz medialer Skandalisierung kein reales, systematisches Problem darstellen. Die Bewegungsfreiheit dieser verletzlichen Personengruppe nun weiter einzuschränken, ist unverhältnismässig und weder sachlich notwendig noch sinnvoll. Darum bitte ich Sie, bei Artikel 59d den Antrag meiner Minderheit I zu unterstützen.
Das allgemeine Verbot von Auslandreisen ohne weitgehende Ausnahmeregelungen in Artikel 59e ist zudem verfassungs- und völkerrechtswidrig, da die Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf Familienleben unverhältnismässig stark eingeschränkt würden. Das Verbot ist auch kontraproduktiv und sachlich nicht begründbar. Es geht über die vom Parlament angenommene Motion bezüglich Reiseeinschränkungen in Herkunfts- und Heimatstaaten hinaus, behindert damit auch eine sinnvolle Integration und verunmöglicht die damit verbundenen üblichen Reisen aus der kleinräumigen Schweiz, insbesondere Reisen in die Grenzregionen.
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, die oftmals schon seit mehreren Jahren in der Schweiz leben, sollen das Recht haben, regelmässig ihre Angehörigen in Deutschland und Italien zu besuchen. Kinder von vorläufig Aufgenommenen sollen an einem Schulausflug über die Schweizer Grenze hinaus teilnehmen können. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 59e zu unterstützen.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie vor allem, bei Absatz 3bis des genannten Artikels der Mehrheit zu folgen. Für die ausnahmsweise Bewilligung von Auslandreisen müssen bereits heute besondere persönliche Gründe vorliegen. Die heutige Praxis dazu auf Verwaltungsebene ist extrem restriktiv. Auf unfreiwillig eingeschlagenen Migrationsrouten werden [PAGE 1346] Millionen von Familien auf der Flucht vor Kriegen und Konflikten auseinandergerissen. Sehr oft leben nächste Verwandte in anderen europäischen Staaten. Die Familienmitglieder in anderen Staaten besuchen zu können, ist elementar für die Gesundheit geflüchteter Menschen und stützt sich ab auf das in unserer Bundesverfassung festgehaltene Recht auf Familienleben.
Es ist unmenschlich, dass eine geflüchtete Person ihre Eltern oder die nahen Verwandten in Deutschland oder in Frankreich erst dann wieder sehen darf, wenn diese bereits im Sterben liegen oder sehr schwer erkrankt sind. Jedwede Beziehungspflege vorher und damit faktisch das Recht auf ein Familienleben zu unterbinden, geht aus Sicht der SP-Fraktion nicht.
Das ist deshalb auch die rote Linie: Wenn Sie hier kompromissbereit sind und der Mehrheit folgen, werden wir dieser Vorlage zustimmen. Bei Annahme des Minderheitsantrages Pfister Gerhard wird die SP-Fraktion die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.