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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-12-09

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-12-09

Wortprotokoll

Zwar ist die Wahrung der inneren Sicherheit eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen; weil aber die Polizeihoheit aufgrund der bundesstaatlichen Aufgabenteilung bei den Kantonen liegt, ist für die Sicherheit im Falle des WEF wie auch für die Massnahmen in Zusammenhang mit der vorgesehenen Demonstration grundsätzlich die Kantonspolizei Graubünden zuständig. Der Bund seinerseits ist verantwortlich für die Sicherheit der völkerrechtlich geschützten ausländischen Personen wie Staatsoberhäupter, Regierungschefs oder Mitglieder amtierender Regierungen, die am WEF teilnehmen. Er ordnet die für diese Personen erforderlichen, über das allgemeine Sicherheitsdispositiv hinausgehenden Schutzmassnahmen an und koordiniert deren Vollzug durch die Kantonspolizei Graubünden.

Zur zweiten Frage: Der Bundesrat anerkennt, dass die Kritiker des WEF grundsätzlich die Möglichkeit haben müssen, auf ihre Vorstellungen und Anliegen aufmerksam zu machen. Aus diesem Grunde begrüsst es der Bundesrat ausdrücklich, dass die Bündner Behörden die Bewilligung einer Demonstration während des WEF in Davos in Aussicht gestellt haben. Er ist überzeugt, dass damit den globalisierungskritischen Kräften eine geeignete Plattform zur Ausübung ihrer Grundrechte geboten wird. Der Bundesrat anerkennt aber auch, dass diese grundrechtlichen Ansprüche nicht absolut gelten und durch die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden eingeschränkt werden können, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht, wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist und wenn die Einschränkungen verhältnismässig sind.(Von der Tribüne werden Flugblätter in den Ratssaal geworfen)

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