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Dittli Josef · Ständerat · 2021-06-15

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-15

Wortprotokoll

Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbandes Curafutura, möchte aber trotzdem etwas zu diesen Standesinitiativen sagen.

Ja, es ist so: Im Moment liegen die Reserven deutlich über 150 Prozent. Der Grund liegt darin, dass 150 Prozent die Vorgabe war. Deshalb liegt man darüber. Bei den Prämienkalkulationen, die man für die Eingabe für die Genehmigung durch den Bundesrat macht, geht man von realistischen Annahmen aus. Wenn es dann halt trotzdem mehr wird, steigt die Reserve. Die Reserven sind ja grundsätzlich etwas Gutes. Zur Abdeckung von so schwierigen Fällen wie jetzt zum Beispiel dieser Pandemie ist es wichtig, dass man entsprechende Reserven hat. Ob sie gleich 150 Prozent betragen müssen, darüber kann man diskutieren, das ist gar keine Frage. Das hat der Bundesrat auch erkannt. Darum hat er in diesem Jahr, nämlich im April, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung einer Revision unterzogen, um genau im Bereich dieser Reserven einen Schritt zu tun, damit es den Krankenversicherern möglich ist, eben hier anders zu kalkulieren, damit eben solche Reserven abgebaut werden können. Dem Bundesrat ist es also gelungen, mit einem neuen Regime zu ermöglichen, dass die Krankenversicherer - auf freiwilliger Ebene selbstverständlich, aber sie sind ja auch motiviert - dies entsprechend tun können und nicht mehr Reserven haben als unbedingt nötig, weil sie abgebaut werden können.

Die Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung sieht für den Versicherer eine Vereinfachung der Voraussetzungen für den freiwilligen Abbau der Reserven vor. Die Grenze, ab der ein freiwilliger Abbau der Reserven möglich ist, wird gesenkt. Gegenwärtig müssen die Versicherer in jedem Fall über Reserven verfügen, die mehr als 150 Prozent der in der Verordnung vorgeschriebenen Mindesthöhe betragen. Mit der Revision wird diese Grenze auf das Mindestniveau von 100 Prozent gesenkt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Krankenversicherer selbstverständlich in angemessener Art und Weise von diesem Angebot Gebrauch machen werden, um das Niveau der Reserven abzusenken.

In diesem Sinne, glaube ich, hat der Bundesrat einen richtungsweisenden Entscheid getroffen, womit diese Standesinitiativen, inhaltlich gesehen, eigentlich wie erfüllt sind, auch ohne eine starre Festsetzung einer Obergrenze, sondern eben im Sinne einer flexiblen Lösung, wie sie sich sinngemäss anbietet.

Ich bitte Sie also hier, diese Standesinitiativen abzulehnen.